Keine Klage – Volksbegehren hat nächste Hürde genommen

Veröffentlicht am 16.10.2009 in Soziales

Der 31.01.2010 ist nun der letzte Termin zur Einlösung der Wahlversprechen von SPD, DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen.

Anders als beim ersten Anlauf vor drei Jahren bleibt diesmal die Entscheidung der Landtagspräsidentin unangefochten, das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik in Thüringen zuzulassen. Weder die noch amtierende Landesregierung noch aus dem Landtag wurde gegen diese Entscheidung geklagt; die Klagefrist ist nunmehr verstrichen.
Eine andere Entscheidung wäre auch kaum vermittelbar gewesen, nachdem inzwischen sogar bei den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD vereinbart wurde, dem Anliegen des Volksbegehrens weitestgehend Rechnung zu tragen.

Auch wenn die Initiatoren des Volksbegehrens nunmehr hoffen, dass damit der Knoten geplatzt ist und nun bald die notwendigen Verbesserungen für die Kinder erreicht sind, nimmt der Trägerkreis des Volksbegehrens das Verstreichen der Klagefrist zum Anlass für einen erneuten Appell:

„Ab jetzt läuft die Frist zur Einlösung der Wahlversprechen von SPD, DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen, die den Gesetzentwurf des Volksbegehrens so schnell wie möglich 1:1 in den Landtag einbringen wollten“, so Ralph Lenkert, der Sprecher des Trägerkreises für das Volksbegehren.
„Der Trägerkreis fordert die 1:1 Umsetzung der Kernpunkte des Volksbegehrens. Er wird bei der Aufstockung des Personals keinen Stufenplan oder eine Aufweichung des Fachkräfteprinzips akzeptieren. Kompromisse sind nicht denkbar bei den Forderungen zu mehr Elternmitbestimmung, Rechtsanspruch ab 1. Geburtstag, den Öffnungszeiten, nach besserer Förderung aller Kinder und dem Anspruch auf einen Grundschulhort. In Kraft treten muss das Gesetz zum neuen Kita-Jahr, also zum 1. August 2010“, so Lenkert weiter.

„Aufgrund der gesetzlichen Fristen müsste das Volksbegehren spätestens Anfang Februar 2010 mit der eigentlichen Unterschriftensammlung weitergehen. Dann müssten wir binnen vier Monaten die Unterschriften von mindestens 10% aller wahlberechtigten Thüringerinnen und Thüringer sammeln, das sind knapp 200.000 Stimmen. Und wir würden das schaffen“, ist sich Lenkert sicher.
„Der Trägerkreis erwartet deshalb vom Thüringer Landtag eine zügige Änderung des Kita-Gesetzes nach den Vorstellungen des Volksbegehrens, damit am 31.01.2010 Klarheit herrscht, ob das Volksbegehren fortgeführt werden muss oder ob es beendet werden kann.“ so Lenkert weiter. „Sonst beginnt gezwungenermaßen die nächste Etappe des Volksbegehrens.“

 
 

Homepage Thomas Liehr

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