Presseerklärung
Erfurt, 18. Juli 2012
„Das ist eine wichtige Klarstellung im Sinne der betroffenen Menschen.“ Mit diesen Worten begrüßt Regine Kanis, migrationspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Unterhaltsleistungen für Asylbewerber. „Dass die Leistungshöhe viel zu niedrig ist, um Flüchtlingen ein menschenwürdiges Leben abzusichern, ist in Fachkreisen bereits seit Jahren bekannt gewesen“, erinnert Kanis. „Mit Unterhaltszahlungen, die kaum die Hälfte der entsprechenden Hartz-IV-Sätze ausmachen, kann man eben auf Dauer nicht leben.“
Wie die Abgeordnete ausführt, hätte sie sich gewünscht, dass Bund und Länder das Problem von sich aus angehen und zu einer vernünftigen Lösung kommen. „Diese politisch wie menschlich offenkundig falsche Weichenstellung hätte man schon viel früher korrigieren können“, sagt Kanis. „Man muss nicht erst auf ein Verfassungsgerichtsurteil warten, das lediglich bestätigt, was einem der gesunde Menschenverstand ohnehin schon sagt.“ Die Abgeordnete erwartet daher, dass es nun endlich zu einer raschen Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes komme. In diesem Zusammenhang erachtet die Migrationspolitikerin auch eine Abschaffung des menschenverachtenden Gutschein-Systems für notwendig.










