Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Leistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge

Veröffentlicht am 18.07.2012 in Tagebuch

Fotorechte: Thomas M. Liehr, 2011

Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, dass die bisher gezahlten Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge auf das Niveau von Hartz IV erhöht werden müssen. Der seit 1993 geltende Betrag von 224 Euro liegt unter dem Existenzminimum und ist somit verfassungswidrig. Dieses Urteil unterstreicht den Grundsatz, dass die Menschenwürde weder von der Herkunft einer Person abhängt, noch unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen darf. Doch dieses höchstrichterliche Urteil ist nur die halbe Strecke auf dem Weg zum Grundsatz „Alle Menschen haben die gleichen Rechte“.

Politisch war es 1993 der Wille, dass Flüchtlinge ausschließlich Sachleistungen wie beispielsweise Brot und Toilettenpapier erhalten. Später wurde darauf ein Gutscheinsystem, bei dem die betroffenen Menschen zweckgebundene Gutscheine für bestimmte Warengruppen in bestimmten Geschäften erhielten. Diese Praxis stieß bundesweit auf die Kritik von Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen. Deshalb sind inzwischen die meisten Bundesländer auf Geld- statt Sachleistungen oder Gutscheine umgestiegen. Neben den menschenrechtlichen Aspekten kommen an dieser Stelle auch der Kostenfaktor und Verwaltungsaufwand dazu. Statt der monatlichen Auszahlung, sind die Gemeinden gezwungen Gutscheine zu drucken und zu verwalten, Verträge mit Unternehmen zu schließen sowie Verstöße gegen die Reglungen zu sanktionieren.

Der Freistaat Thüringen verweigert sich noch dem bundesweiten Trend hin zu mehr Menschenwürde. Neben dem Festhalten an der Residenzpflicht, den Abschiebungen in Krisengebiete, der fehlenden medizinischen Grundversorgung bei Flüchtlingen gehört auch die Gutscheinreglung in die unrühmliche Aufzählung. Doch es gibt Hoffnung. Einige Thüringer Landräte und Oberbürgermeister und Bürgermeister zahlen seit kurzem Geld an Flüchtlinge aus, selbst wenn dies durch die Aufsichtsbehörden gerügt wird. Dabei scheint das Parteibuch eine untergeordnete Rolle zu spielen: Von CDU über SPD bis hin zu den neu gewählten Landräten und Oberbürgermeistern der LINKEN sind Politikerinnen und Politiker dabei, die entweder bereits für Geldleistungen entschieden haben oder ankündigten diese einzuführen. Ich hoffe, dass sich auch Gera in diese Reihe einfügen wird.

 
 

Homepage Tanja Thoß

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