Jugendförderung nach Kassenlage

Veröffentlicht am 02.12.2010 in Kreistag

Altenburg. Mit einer knappen Mehrheit von 19 zu 15 Stimmen lehnte der Kreistag Altenburger Land in seiner Sitzung am 01.12.2010 die vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagene Fortschreibung des Jugendförderplans ab, der für den Landkreis und alle Träger von Maßnahmen und Projekten Planungssicherheit für die kommenden vier Jahre bedeutet hätte.

Stattdessen gibt es nun für das Jahr 2011 eine Maßnahmeliste und man will bis zur Sitzung am 28. Juni 2011 dem Jugendhilfeausschuss die ausgewerteten Jahresberichte von 2010 vorstellen, um rechtzeitig eine Fortschreibung für die Jahre 2012 bis 2014 zu erarbeiten.

Dieser Beschluss bildet den Einstieg in die Jugendförderung nach Kassenlage und widerspricht meines Erachtens auch der gesetzlichen Vorgabe, dass Bedarfe mittelfristig (nicht nur einjährig!) zu planen und vorzuhalten sind. Für die Träger bedeutet diese Entscheidung, dass sie bis zur Vorlage eines gültigen Etats für den Landkreis ihre Projekte vorfinanzieren müssen und vielleicht Mitte des Jahres erfahren, dass Projekte eingestellt oder – wie mit der jetzigen Entscheidung begonnen – beschnitten werden. Und ob es überhaupt zu der im Beschluss als Absichtserklärung formulierten Fortschreibung für die Jahre 2012 bis 2014 kommt, ist fraglich.

Vor diesem Hintergrund ist klarzustellen, dass die Jugendhilfe eine Pflichtaufgabe des Landkreises ist und die öffentlichen und freien Maßnahme- und Projektträger keine Bittsteller beim Landkreis, sondern quasi dessen Erfüllungsgehilfen sind. Gerade deshalb ist es fraglich, ob der eingeschlagene Weg fachlich richtig ist. Was passiert eigentlich, wenn die Träger – die jetzt schon Projekte mitfinanzieren – diese Verantwortung wieder auf den Kreis übertragen und ihm die Erfüllung der Jugendhilfe allein überlassen? Fakt ist, dass bislang nur durch die engagierte Arbeit der Träger und eingesetzten Fachkräfte sowie ehrenamtlichen Helfer die Qualität der Angebote gesichert werden konnte. Es steht zu befürchten, dass durch die Entscheidung des Kreistages das jahrelang gut funktionierende Finanzierungsmodell nunmehr infrage gestellt wird.

Dass vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage gespart werden muss, sahen auch die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ein und machten sich ihre Entscheidung, dem Kreistag lediglich eine Einsparung von 6.099 Euro vorzulegen, nicht einfach. Es bleibt zu hoffen, dass auch bei anderen Maßnahmen und Projekten der gleiche Maßstab bei Bedarf und Bedarfsdeckung angelegt wird. Ich erwarte hierzu gespannt die Diskussionen im Kreistag über die künftigen Marketingzuschüsse an Ryanair – einer rein freiwilligen Leistung mit meines Erachtens zweifelhaftem Nutzen.

Christian Repkewitz
Kreistagsmitglied

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Bericht vom 23.11.2010

Neue Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit verabschiedet

Am Dienstag, 23. November 2010, hat der Jugendhilfeausschuss in öffentlicher Sitzung eine neue Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit beschlossen. Das Regelungswerk, welches zunächst bis 2014 Geltung hat, bildet die Grundlage für die Ausreichung von Zuwendungen für die offene Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, schulbezogene Jugendarbeit sowie Jugendverbandsarbeit. Dem Gremium lagen zwei Vorlagen vor - eine der Verwaltung und eine des Ausschusses selbst, den die Mitglieder des Unterausschusses Jugendförderplan vorbereitet hatten.

Grundsätzliches Anliegen beider Vorlagen war, die bis zum 31. Dezember 2010 geltende Richtlinie zu überarbeiten und an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Große Unterschiede gab es dabei nicht, lediglich die Höhe der förderfähigen Personalkostenobergrenze und die Laufzeit waren strittig. Der Ausschuss folgte mit großer Mehrheit der eigenen Vorlage, mit der die Richtlinie - sofern sie nicht vorher durch den Jugendhilfeausschuss verändert wird - bis zum Ende des Jahres 2014 gültig ist. Das bedeutet für die Maßnahmeträger zumindest Planungssicherheit für die kommenden vier Jahre.

Es wird aber darauf ankommen, dass auch der am 31. Dezember 2010 auslaufende Jugendförderplan eine Fortschreibung erfährt. Hierüber wird der Kreistag in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch, 1. Dezember 2010, zu befinden haben. Auch hierzu hat der Jugendhilfeausschuss eine eigene Vorlage eingereicht, die weitergehender ist, als die der Verwaltung. Trotz klammer Kassen sollte man nicht an der falschen Stelle sparen - der Bereich der Jugendhilfe gehört für mich dazu.

Christian Repkewitz

www.christian-repkewitz.de

 
 

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