Informationsfreiheit

Veröffentlicht am 09.07.2005 in Allgemein

Deutschland hat endlich ein Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene.

Der Bundesrat hat heute in seiner abschließenden Beratung das im Deutschen Bundestag bereits verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz passieren lassen. Damit hat die FDP Wort gehalten und sich bei der von den Unionsländern geforderten Anrufung des Vermittlungsausschusses enthalten. Die Unionsparteien hatten so keine Mehrheit zur Blockade und Beerdigung dieses wichtigen Gesetzentwurfes im Bundesrat.

Das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetz verfolgt das Ziel, in Abkehr von bisherigen Grundsätzen der Vertraulichkeit staatlichen Handelns das Verwaltungshandeln des Bundes transparenter zu gestalten und damit die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Zugleich handelt es sich bei diesem Gesetz um einen wichtigen Meilenstein bei der weiteren Modernisierung von Staat und Verwaltung. Geschafft werden soll mit diesem Gesetz ein voraussetzungsloser Anspruch - also ein "Jedermannsrecht" - auf den Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes, der nur aus wichtigen Gründen versagt werden kann, die im Gesetz geregelt sind. Kurz gefasst lautet das Ziel des Gesetzes also: "Mehr Demokratie durch Transparenz".

Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates kann das Informationsfreiheitsgesetz am 1. Januar 2006 in Kraft treten - der 8. Juli 2005 ist ein guter Tag für die Informationsfreiheit und damit für die Bürgerrechte in Deutschland.

 
 

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