Agenda 2010 ? die Details
1. Arbeitsmarkt
2. Mittelstand
3. Steuern
4. Gesundheit
5. Familien und Kinder
6. Bildung
7. Bürokratieabbau
1. Arbeitsmarkt
Arbeitsrecht - Kündigungsschutz:
Für Handwerksbetriebe und kleine Gewerbetreibende sollen Neueinstellungen erleichtert werden. Sie sollen befristet Beschäftigte einstellen können, ohne dass dies auf den Schwellenwert - Kündigungsschutz von fünf Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern - angerechnet wird.
Arbeitslosengeld:
Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld wird grundsätzlich auf zwölf Monate begrenzt. Über 55-Jährige können bis zu 18 Monate Arbeitslosengeld beziehen. Nur so können weitere Anreize zur Arbeitsaufnahme geschaffen und die Lohnnebenkosten wirksam gesenkt werden.
Handwerksrecht:
Der Meistervorbehalt als Berufszugangsvoraussetzung soll nur noch auf "gefahrgeneigte" Bereiche beschränkt werden (so genannte zulassungspflichtige Handwerksgewerbe). Für alle anderen "zulassungsfreien" Handwerksgewerbe ist die Möglichkeit freiwilliger Meisterprüfungen vorgesehen.
Bundesanstalt für Arbeit:
Für eine schnelle und effiziente Eingliederung von Arbeitssuchenden in Arbeit braucht Deutschland eine flexible Dienstleistungseinrichtung mit einem verantwortlichen Management und strikter Erfolgskontrolle. Die Reform der Bundesanstalt für Arbeit orientiert sich an folgenden Grundsätzen: Dienstleistung im Wettbewerb und Konzentration auf Kernaufgaben mit der Arbeitsvermittlung im Zentrum.
Arbeitslosen- und Sozialhilfe:
Die Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe soll das Nebeneinander zweier Leistungen und zweier Verwaltungen beenden. Beabsichtigt ist ein einheitliches staatliches Fördersystem: Erwerbsfähige Hilfeempfängerinnen und -empfänger werden im Job-Center von so genannten Fall-Managern individuell betreut mit dem Ziel der schnellstmöglichen Eingliederung ins Erwerbsleben.
Mittelstand:
Der Mittelstand muss als Wachstumsmotor der Wirtschaft und Grundpfeiler des dualen Ausbildungssystems gestärkt werden. Mit den Reformen soll eine neue Dynamik für den Mittelstand entfacht werden. Eine Grundvoraussetzung ist ein gesicherter Zugang zu geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten. Hier sind besonders die Programme der Förderbanken Deutsche Ausgleichsbank und Kreditanstalt für Wiederaufbau gefordert.
Ausbildung:
Mit einem "Pakt für die Jugend" sollen in diesem und dem nächsten Jahr 100.000 Ausbildungsplätze für junge Leute zwischen 15 und 25 Jahren bereitgestellt werden.
2. Mittelstand
Die Bundesregierung will unnötige bürokratische Vorschriften und Vorgaben abbauen. Damit sollen Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie der Mittelstand entlastet, die Bundesverwaltung modernisiert und die Lage der öffentlichen Haushalte verbessert werden.
In diesen Kontext reiht sich auch die Änderung des Ladenschlussgesetzes ein. Ab 1. Juni 2003 können Bürgerinnen und Bürger auch an Samstagen bis 20 Uhr einkaufen.
Alle Förderprogramme für den Mittelstand, die bisher von der Deutschen Ausgleichsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau getrennt durchgeführt wurden, werden seit Januar 2003 von der Mittelstandsbank des Bundes wahrgenommen. Damit steht dem Mittelstand eine zentrale und kompetente Ansprechpartnerin in allen Finanzierungsfragen zur Verfügung. Mit risikogerechten Margen und einer verstärkten Haftungsentlastung erhöhen wir den Anreiz für Hausbanken, die Förderkredite des Bundes durchzuleiten.
Zur Förderung innovativer Unternehmen wird die Bundesregierung eine Initiative "Innovation und Zukunftstechnologien im Mittelstand" starten. Mit ihr soll unter anderem die Finanzierung junger Technologieunternehmen gesichert, kleine und mittlere Unternehmen besser mit der Forschung vernetzt und der Technologietransfer im Handwerk verbessert werden.
Die deutsche Wirtschaft ist international stark verflochten. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen wird das Auslandsgeschäft immer wichtiger. Durch eine zehn Punkte umfassende Außenwirtschaftsoffensive werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stärker unterstützt. Sie erhalten zum Beispiel einen leichteren Zugang zu Exportbürgschaften und Investitionsgarantien.
Der Kündigungsschutz soll insbesondere für Kleinbetriebe besser handhabbar werden. Für sie muss die psychologische Schwelle vor Neueinstellungen überwunden werden. Deshalb werden zukünftig Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sowie befristet Eingestellte bei der Berechnung des Schwellenwerts, ab dem der Kündigungsschutz gilt (mehr als fünf Arbeitnehmer), nicht mehr berücksichtigt.
Die Bundesregierung wird eine wahlweise Abfindungsregelung bei betriebsbedingten Kündigungen einführen. Im Falle solcher Kündigungen werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen einer gesetzlich festgelegten Abfindung und der Klage auf Weiterbeschäftigung wählen können.
Schließlich werden die Kriterien für die Sozialauswahl so umgestaltet, dass auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Leistungsträger unter den Beschäftigten im Unternehmen gehalten werden können. Die Kriterien für die Sozialauswahl sollen zukünftig auch direkt zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern erarbeitet werden können.
Existenzgründerinnen und -gründer dürfen zukünftig befristete Arbeitsverhältnisse bis zu vier Jahren abschließen - das ist eine Verdoppelung der bisherigen Dauer. Außerdem werden sie in den ersten vier Jahren von Pflichtbeiträgen an Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern befreit.
Mit einer Modernisierung des Handwerksrechts wird die Bundesregierung erreichen, dass es im Handwerk wieder mehr Existenzgründungen gibt. Der Meisterzwang wird in all den Bereichen aufgehoben, in denen eine unsachgemäße Berufsausübung keine Gefahr für Leib und Leben verursachen kann. Tüchtige und erfahrene Gesellinnen und Gesellen sollen zukünftig nach zehn Jahren Berufspraxis einen Rechtsanspruch auf die selbstständige Ausübung ihres Handwerks haben. Darüber hinaus wird es künftig auch in einem handwerklichen Personenunternehmen ausreichen, wenn in dem Betrieb ein Meister bzw. eine Meisterin beschäftigt ist. Bisher muss dies zwingend der Inhaber oder die Inhaberin sein.
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau wird die Bundesregierung ein Investitionsvolumen von 15 Milliarden Euro mobilisieren. 7 Milliarden davon werden für ein kommunales Investitionsprogramm zur Verfügung stehen, 8 Milliarden Euro gehen in die private Wohnungsbausanierung. So entsteht Arbeit in der Bauwirtschaft und im Handwerk.
3. Steuern
Zwei weitere Entlastungsstufen folgen noch in dieser Legislaturperiode. Mit den Steuerreformstufen 2004 und 2005 werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Familien sowie der Mittelstand weiter entlastet:
Der Grundfreibetrag wird bis 2005 auf 7.664 Euro - den höchsten Wert seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland - erhöht.
Der Eingangssteuersatz sinkt auf einen historischen Tiefstand von 15 Prozent.
Der Höchststeuersatz wird auf 42 Prozent gesenkt, den niedrigsten Satz, den es bisher in der Bundesrepublik Deutschland gab.
Die Entlastungsstufe 2004 wird dabei ein Volumen von rund 7 Milliarden Euro, die Stufe 2005 von sogar 18 Milliarden Euro haben. Auch im internationalen Vergleich wird Deutschland dann eine sehr niedrige Steuerbelastung haben. Eine noch stärkere Steuerentlastung, wie sie teilweise gefordert wird, könnte nur auf Kosten einer höheren Neuverschuldung oder durch eine Erhöhung der Verbrauchssteuern finanziert werden. Beides wäre unverantwortlich und ist deshalb mit dieser Bundesregierung nicht zu machen.
4. Gesundheit
Die Bundesregierung wird im Mai einen umfassenden Gesetzentwurf zur Modernisierung des Gesundheitswesens vorlegen. Vorschläge der Rürup-Kommission können dabei eine wichtige Rolle spielen.
Die Kommission hat am 9. April 2003 ihren Bericht zur Gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Die Experten haben zwei mögliche Grundvarianten für einen mittel- und langfristigen Systemwechsel in der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen: die "Erwerbstätigenversicherung" und das "Gesundheitsprämienkonzept". Außerdem haben sie Vorschläge zur kurzfristigen Ausgabenreduzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung unterbreitet. Die Bundesregierung wird diese Vorschläge sorgfältig prüfen.
Das Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitswesens soll am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Ziel ist eine Offensive für mehr Qualität, mehr Wettbewerb, mehr Effizienz und mehr Transparenz. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat im Februar 2003 Eckpunkte zu dem Gesetzentwurf vorgelegt. Darin sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen:
Ein Patientenbeauftragter auf Bundesebene soll die Rechte der Patientinnen und Patienten stärken.
Um die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, werden Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Das "Deutsche Zentrum für Qualität in der Medizin", das neu eingerichtet werden soll, erstellt Behandlungsleitlinien für die wichtigsten Volkskrankheiten und übernimmt die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln.
Versicherte, die an Präventionsmaßnahmen teilnehmen, sollen in den Genuss von Bonusregelungen kommen. Damit wird die Entscheidungsfreiheit der Versicherten ausgeweitet.
Die Krankenhäuser sollen auch für die ambulante Versorgung zur Verfügung stehen. Krankenkassen sollen neben Kollektivverträgen auch Einzelverträge mit Ärztinnen und Ärzten abschließen können.
Die Arzneimittelversorgung wird durch die Zulassung von Versandapotheken, den so genannten "Internet-Apotheken", verbessert. Außerdem darf eine Apothekerin beziehungsweise ein Apotheker demnächst mehrere Apotheken besitzen.
Die Bundesregierung hat die Einführung einer Arzneimittel-Positivliste auf den Weg gebracht. Die Liste schafft Transparenz, garantiert bessere Qualität und hilft Geld zu sparen. Dies entspricht den Forderungen der Ärztinnen und Ärzte und trägt zugleich dem Gebot des Bundesverfassungsgerichts nach mehr Wirtschaftlichkeit und Transparenz im Arzneimittelbereich Rechnung.
Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung soll überarbeitet werden, Leistungen sollen gestrichen werden.
Das Krankengeld soll durch private Vorsorge abgesichert werden.
So genannte versicherungsfremde Leistungen wie zum Beispiel das Mutterschaftsgeld sollen nicht mehr durch die Gesetzliche Krankenversicherung, sondern durch das allgemeine Steueraufkommen finanziert werden.
Praxisgebühren und Selbstbehalte sollen die Versicherten zu kostenbewusstem Verhalten anhalten.
Die elektronische Krankenakte soll bis 2006 eingeführt sein.
Die Zahl von 350 Krankenkassen soll verringert werden, um das System überschaubarer und leistungsfähiger zu machen.
Die Entlastungsstufe 2004 wird dabei ein Volumen von rund 7 Milliarden Euro, die Stufe 2005 von sogar 18 Milliarden Euro haben. Auch im internationalen Vergleich wird Deutschland dann eine sehr niedrige Steuerbelastung haben. Eine noch stärkere Steuerentlastung, wie sie teilweise gefordert wird, könnte nur auf Kosten einer höheren Neuverschuldung oder durch eine Erhöhung der Verbrauchssteuern finanziert werden. Beides wäre unverantwortlich und ist deshalb mit dieser Bundesregierung nicht zu machen.
5. Familien und Kinder
Junge Paare sollen sich ihre Wünsche nach Familie und Berufsleben erfüllen können. Mehr Ganztagsschulen und mehr Ganztagsbetreuung sollen die Bildungschancen der Kinder verbessern. Mit dem Programm "Zukunft Bildung und Betreuung" stehen ab 2003 insgesamt vier Milliarden Euro für die Einrichtung von Ganztagsschulen zur Verfügung. Das Ziel: 10.000 neue Ganztagsschulen.
Da Bildung im frühen Kindesalter anfängt, werden auch Bildungskonzepte für Kinder unter drei Jahren entwickelt. Kinderbetreuungseinrichtungen werden sowohl quantitativ als auch qualitativ ausgebaut. Die frühkindliche Bildung wird mit dem nationalen Bildungsplan, der Ende 2003 vorliegen wird, gezielt gefördert. Darin werden Bildungsziele und Standards für den Krippenbereich formuliert.
Ab 2004 stellt der Bund den Kommunen jährlich 1,5 Milliarden Euro für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zur Verfügung. Jedes fünfte dieser Kinder soll künftig in einem Kindergarten oder durch Tagesmütter und Tagesväter betreut werden können.
Die Bundesregierung hat das Aktionsprogramm "Gewalt gegen Frauen" bis Ende 2003 fortgeschrieben. Auch Kinder, als Mitbetroffene von häuslicher Gewalt, werden in das Programm einbezogen. Zudem wurde das Aktionsprogramm gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen initiiert.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, hat am 20. Februar 2003 die Sachverständigenkommission zur Erarbeitung des Siebten Familienberichts berufen. Die Kommission, der sieben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angehören, hat den Auftrag, bis 2005 einen umfassenden Bericht zum Thema "Zukunft der Familie - Gesellschaftlicher Wandel und sozialer Zusammenhalt" vorzulegen.
6. Bildung
Die Bundesregierung wird den Ländern einen "Pakt für die Hochschulen" anbieten. Dieser hat folgende Ziele:
- Senkung der Abbrecherquote und Verkürzung der Studienzeiten durch umfassende Verbesserungen der Studienbedingungen,
- ein schlüssiges System der Nachwuchsförderung,
- die weitere Internationalisierung der Hochschulen,
- die Stärkung der Hochschulautonomie und der Profilbildung.
Weiterhin soll beruflich Qualifizierten ein Hochschulzugang ermöglicht werden, wobei einschlägige Qualifikationen auf Studienleistungen angerechnet werde
7. Bürokratieabbau
Die "Initiative Bürokratieabbau" ist als dynamischer Prozess zu verstehen, in den fortlaufend neue Projekte integriert werden. Stärker als bisher geht es dabei um einen einheitlichen, strategischen und ressortübergreifenden Ansatz für die gesamte Bundesregierung.
Modernisierung des Lohnsteuerverfahrens
Das traditionelle Lohnsteuer-Verfahren soll unter massivem Einsatz elektronischer Kommunikation so modernisiert werden, dass insbesondere Lohnsteuerkarten, Lohnsteuer-Anmeldungen und Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung entfallen können, die Kommunikation elektronisch abgewickelt wird und Antragsveranlagungen nachhaltig vereinfacht werden.
Reform der Handwerksordnung
Die Handwerksordnung wird überprüft. Unnötige Regelungen, die Existenzgründungen erschweren, werden gestrichen.
Förderung von Existenzgründungen und Kleinunternehmen und Anhebung der Buchführungsgrenzen für Unternehmen und Standardisierung der Einnahme-Überschussrechnung
Bereinigung des Bundesrechts
Das geltende Bundesrecht wird von veralteten und überholten Vorschriften befreit. Dazu gehören Rechtsvorschriften, die vor vielen Jahren erlassen wurden und bei denen zweifelhaft ist, ob sie heute überhaupt noch Bedeutung haben.
Vereinfachung der amtlichen Statistik
Die amtliche Statistik soll vereinfacht werden. Beispielsweise sollen die Befragten ihre Meldungen zur Statistik papierlos und bequem Online abgeben können.
Die Wirtschaft soll spürbar von statistischen Berichtspflichten entlastet werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen weniger Berichtsbogen ausfüllen und nicht an mehrere Behörden die gleichen Daten liefern müssen.
Verschlankung des Vergaberechts
Das deutsche Vergaberecht ist außerordentlich umfangreich, bürokratisch und untransparent. Es muss modernisiert werden, um einerseits eine wirtschaftliche Durchführung öffentlicher Investitionen sicherzustellen, andererseits aber auch den Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu garantieren und Korruption zu verhindern.
e-commerce mit Arzneimitteln
Apothekenpflichtige Arzneimittel sollen in Deutschland unter verbindlichen Sicherheitsregeln auch per Internet bestellt werden können. Dadurch wird gerade den Bedürfnissen von chronisch Kranken, älteren Menschen oder Berufstätigen Rechnung getragen.
Elektronische Gesundheitskarte
Die jetzige Krankenversichertenkarte soll zu einer elektronischen Gesundheitskarte ausgebaut werden. Patientinnen und Patienten können ihren Ärzten wichtige Gesundheitsdaten damit schneller und effizienter zugänglich machen. Unnötige Doppeluntersuchungen werden vermieden, unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen schneller erkannt und die Datensicherheit gestärkt.
eGovernment-Initiative BundOnline 2005
Verwaltungsverfahren werden durch Online-Dienstleistungen beschleunigt und vereinfacht. Schon jetzt hat die Bundesverwaltung über 170 Verwaltungsvorgänge im Internet bereitgestellt.
Reform des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst
Das Tarifrecht muss die notwendigen Rahmenbedingungen für eine moderne Verwaltung schaffen. Der öffentliche Dienst muss effektiver und effizienter werden.
Meldesystem in der Sozialversicherung
Die Vorschriften über Meldungen, Beitragsberechnungen, Beitragsnachweise und Beitragsabführungen in der Sozialversicherung, die für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine bürokratische Belastung darstellen, sollen überprüft und vereinfacht werden.
Über das Sofortprogramm hinaus ist ein systematischer Abbau von Bürokratie erforderlich, der sämtliche Ressorts einbezieht. Bis Juli 2003 wird das Sofortprogramm deshalb durch weitere Vorhaben ergänzt. Die Eckpunkte zu einem flächendeckenden Gesamtkonzept "Bürokratieabbau" werden detailliert ausgearbeitet. Um die effektive Umsetzung der Initiative zu gewährleisten, wird ein Staatssekretärsausschuss eingesetzt.