Haushaltssicherungskonzept (HSK) bis 2025 und HH-Plan2021 – 2 wichtige Dokumente für dieses Jahr und die Folgejahre. Sie sind Grundlage für den Erhalt der dringend nach wie vor notwendigen Bedarfszuwendungen (BDZW).
Haushaltssicherungskonzept (HSK) bis 2025 und HH-Plan2021 – 2 wichtige Dokumente für dieses Jahr und die Folgejahre. Sie sind Grundlage für den Erhalt der dringend nach wie vor notwendigen Bedarfszuwendungen (BDZW).
Wir haben es gehört für 2021 brauchen wir 9,3 Mio., haben diese sogar um 1,8 Mio. gegenüber des 6. HSK verbessert. Wir setzen unsere Konsolidierung fort, haben neue Positionen aufgenommen Grundsteuer B von 445 auf 460, Erhöhung Ausschüttung der Gewo um weitere 100.000 jährlich., haben in den Positionen 64 und 65 die Auswirkungen der Einkreisung dargestellt. Dennoch können wir aus eigener Kraft auch bis zum Konsolidierungszeitraum 2025 nicht die dauernde Leistungsfähigkeit sichern. Selbst mit Einkreisung benötigen wir 2025 aus der Momnitoring-Klausel 8 Mio., darin eine freie Finanzspitze von 1,5 Mio. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass von 2014-202 ca. 25,6 konsolidiert haben, von 21-24 ist ein Potenzial von 18 Mio vorgesehen und 2025 von 14,3, so dass wir insgesamt auf 57,9 Mio kommen. Das ist schon eine Leistung, die wir gemeinsam mit den Bürgern geschafft haben. Aber selbst mit dieser ebormen HH.-Konsolidierung können wir nicht alle Aufgaben erfüllen, auch die mit überregionalen Charakter, dazu brauchen wir finanzielle Zuweisungen. Dazu kommt, dass hohe Unterhaltungsstaus an Straßen und Brücken aus der Vergangenheit uns zu schaffen machen. In Anerkennung dieser Leistungen die wir schon erreicht haben, hoffen wir, dass uns die 7. Fortschreibung vom LVwA bestätigt wird und wir die für 2021 erforderlichen ca. 9,3 Mio BDZW bestätigt bekommen.
Und da komme ich zum HH-Plan 2021, der unbedingt einen Rückblick auf das Jahr 2020 erfordert. Denn auch das muss erwähnt werden. Im Jahr 2020 haben wir einen Überschuss von 9,3 Mio. erreicht. Möglich war das aber nur durch 12,2 Mio. BDZ für 2019 und 2020 und weiteren Sonderzuweisungen von 4 Mio. Von diesen 9,3 Mio konnten wir den Fehlbetrag 2019 von 7,4 Mio ausgleichen und haben noch ein Plus von ca. 1,9 Mio . Von da her sieht es so schlecht nicht aus, aber im HH-Plan 2021 und die Folgejahre haben wir einen Anstieg der PK und einen Anstieg der Leistungen der sozialen Sicherung zu verzeichnen, vor allem durch sinkende Kinderzahlen in unseren Kindergärten. Auch dadurch werden die Einzahlungen geringer.
Die Sonderzuweisungen, die wir 2020 erhalten haben, wie z.B. die Stabilisierungszuweisungen sind auch ungewiss.
Durch den Kommunalen Finanzausgleich und die Sonderzuweisungen sind Verbesserungen eingetreten, Sie reichen aber für unsere Stadt nicht aus. Bestimmte Dingen, wie z.B. der jährliche Gesamtzuschuss für das CCS von ca. 4,5 Mio. wird auch künftig nicht über den KFA ausgeglichen werden können, sondern nur über Sonderzuweisungen, Wichtig wäre schon, wenn nicht die Anrechnung als freiwillige Leistungen von Seiten des Landes erfolgen würde weil uns dadurch unsere Zuweisungen verringern.
Wir können aber auch stolz sein, dass wir 2021 2 Großprojekte fertigstellen können, Portalgebäude und Brand- und Kat.-schutzzentrum, Beginn der Sanierung Auen-Schule, des Funktionsgebäudes Aue-Sportplatz, die Planung Internat Lautenberg, Weiterbau der Hohen Feld Str., ganz wichtig der Digitalpakt Schule und der vorgesehene Breitbandausbau im Stadtgebiet. Schmezlich zur Kenntnis nehmen müssen wir, dass 2024 unsere EON-Mittel als Eigenmittel verbaucht sind und die Zuweisungen aus der Investitionsoffensive verplant sind. Hoffen wir dass es ähnliches in Zukunft gibt. Erfreulich ist, dass wir unsere Schulden bis 2025 abbauen werden und 2026 nur noch Kredite i.H.v. 284.000 für die neuen Ortsteile zu Buche stehen.
Es gibt also Positives und Negatives zur Haushaltssituation zu berichten. Wir sollten heute die beiden Dokumente als Grundlage für den Erhalt der BDZW und für unsere weitere Arbeit bestätigen.
Vielen Dank
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