SPD-Bundestagsabgeordneter Dr. Gerhard Botz zur Verlängerung des Investitionszulagengesetzes:
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SPD-Bundestagsabgeordneter Dr. Gerhard Botz zur Verlängerung des Investitionszulagengesetzes:
Mit dem gestern vom Bundestag beschlossenen Investitionszulagengesetz ist die Grundlage für die weitere finanzielle Unterstützung ostdeutscher Unternehmen seitens des Bundestages geschaffen worden. Die Zustimmung des Bundesrates, der Anfang Juli über die Investitionszulage abstimmen will, gilt als sicher.
Die Investitionszulage wird für Erstinvestitionen - vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen - im Verarbeitenden Gewerbe und in bestimmten produktionsnahen Dienstleistungen gewährt.
Gerhard Botz: ?Leider reicht die Wirtschaftskraft in den ostdeutschen Ländern für eine selbst tragende Entwicklung noch nicht aus. Aus diesem Grund wurde die Fortsetzung der Investitionszulage im Koalitionsvertrag vereinbart und mit diesem Gesetz nun umgesetzt. Die Investitionszulage ist eine handfeste Unterstützung für die ostdeutschen Unternehmen und es ist gut, dass wir es geschafft haben, sie zu erhalten.?
Das bisherige Zulagengesetz läuft Ende des Jahres aus, hier wurden Investitionen bei Dienstleistungen und im verarbeitenden Gewerbe gefördert. Mit der Verlängerung werden in den neuen Ländern zusätzlich auch Investitionen bei Beherbergungsbetrieben mit der im Schnitt 20-prozentigen Zulage unterstützt.
Dies ist besonders erfreulich für unsere Thüringer Region, in der der Tourismus als starker Wirtschaftsfaktor entwickelt werden muss. Künftig werden auch Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze oder Ferienheime die Investitionszulage beantragen können.
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