Gleicke: SPD sorgt für Verbesserungen bei der Pflege

Veröffentlicht am 12.05.2016 in Gesundheit

Für die SPD ist eine grundlegende Verbesserung der Pflege ein besonderer Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode. Die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung und die Zunahme des Anteils betagter Menschen an der Gesamtbevölkerung ist ein Zeichen für unseren gesellschaftlichen Fortschritt.

„Diese erfreuliche Entwicklung stellt die Pflegepolitik vor demografische und fachliche Herausforderungen. Das Thema Pflege geht uns alle an, jeder und jede von uns kann eines Tages davon betroffen sein! Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist ein wesentlicher Baustein, um auch in Zukunft eine gute und menschenwürdige Pflege gewährleisten zu können und das Vertrauen in eine gute Versorgung im Alter zu stärken. Die SPD hat in dieser Legislaturperiode schon viele deutliche Verbesserungen für Pflegende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erreicht“, hebt die Südthüringer Bundestagsabgeordnete Iris Gleicke hervor.

Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet. Dadurch erhalten rund 2,7 Millionen Pflegedürftige in Deutschland bereits seit dem 1. Januar 2015 mehr Leistungen. In der ambulanten Pflege wurden die Leistungen um rund 1,4 Milliarden Euro erhöht, für die stationäre Pflege um rund 1 Milliarde Euro. Pflegende Angehörige werden besser entlastet, indem die Unterstützungsangebote für die Pflege zu Hause ausgeweitet wurden, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöhte sich deutlich. „Das ist wichtig, um die Pflegerinnen und Pfleger zu entlasten, denn der Pflegeberuf ist einer der psychisch und physisch anstrengendsten. Wir können dankbar dafür sein, dass wir so engagierte Pflegerinnen und Pfleger haben“, so Iris Gleicke. Zusätzlich wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde die umfassendste Änderung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995 vorgenommen, indem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Das heißt, die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit wird der individuelle Bedarf bei Pflegebedürftigen sehr viel genauer ermittelt. Nun bekommen auch etwa an Demenz erkrankte Menschen erstmals Unterstützung.

Mit der Reform haben alle den gleichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Entscheidend ist lediglich, wie sehr die Selbstständigkeit tatsächlich eingeschränkt ist. „Mit der Umstellung kann niemand schlechter gestellt werden, aber viele werden davon profitieren. Zudem müssen diejenigen, die im Heim gepflegt werden, künftig keine Steigerung des pflegebedingten Eigenanteils mehr befürchten“, erklärt Gleicke.

„Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz, das wir in diesem Jahr beschließen möchten, wird die Rolle der Kommunen sowie die Pflegeberatung vor Ort deutlich gestärkt, damit die Hilfe auch dort ankommt, wo sie benötigt wird. Und mit dem Pflegeberufereformgesetz möchten wir zudem den Pflegeberuf deutlich attraktiver machen“, betont Gleicke.

 
 

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