Frühkindliche Bildung und Betreuung - Wie wir für mehr Familienfreundlichkeit und Qualität sorgen wollen

Veröffentlicht am 09.12.2015 in Stadtrat

Der Kindergarten ist eine Thüringer Erfolgsgeschichte und heute weit mehr als ein Ort zur Betreuung von Kindern. Im Mittelpunkt steht die Aufgabe frühkindlicher Bildung und Erziehung. Die Gesamtentwicklung der Kinder soll auf Grundlage des Thüringer Bildungsplanes altersgerecht und entwicklungsspezifisch gefördert werden.

Insbesondere zielt die Förderung auf den Erwerb sozialer Kompetenzen, wie Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Gemeinschaftsfähigkeit, Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen sowie Kreativität und Fantasie. Seit dem 01.08.2013 hat jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. In Thüringen gilt dieser sogar bereits seit dem 01.08.2010. Der Rechtsanspruch kann durch ein Angebot in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege erfüllt werden.

Der Rechtsanspruch gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern. Um insbesondere das Ankommen geflüchteter Kinder in der neuen Umgebung zu erleichtern, ist es sinnvoll von Anfang an die Integration der Kinder durch die Kindertagesbetreuung zu fördern. Den neu ankommenden Kindern diese Chance zu ermöglichen, birgt zusätzliche fachliche und organisatorische Herausforderungen für die Kindertagespflege, Kinderkrippen und Kindergärten in der Stadt.

Wir wollen, dass alle Kinder unserer Stadt gleichermaßen Zugang zu frühkindlicher Bildung und Erziehung in einer Kindertageseinrichtung haben. Dafür brauchen alle Beteiligten – Eltern, Träger, Verwaltung und Politik – ein transparentes System. Dazu gehören gute strukturelle Rahmenbedingungen ebenso wie Qualitätssicherung und Controlling und Gebührengerechtigkeit. Mit der einheitlichen Entgeltordnung haben wir eine gute Grundlage für sozial gerechte, faire und transparente Entgelte geschaffen. Diese gilt es sukzessive weiterzuentwickeln. Für die zukünftige Gestaltung sind uns folgende Themen besonders wichtig:

Transparente und familienfreundliche Platzvergabe

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsanspruch impliziert nicht, dass jede Familie ihren Wunschplatz bekommen kann. Es besteht lediglich ein Anspruch auf einen Platz innerhalb einer Wohnsitzgemeinde. Dennoch müssen Eltern vor dem Hintergrund des großen Bedarfs an Betreuungsplätzen einen Anspruch auf ein transparentes und gerechtes Platzvergabesystem haben. Deshalb fordern wir die Vergabe nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien, wie z.B. soziale Aspekte, Wohnortnähe, Geschwisterkinder, Belegplätze, Wartezeit. Gemeinsame Aufgabe von Stadt und Trägern ist es dabei Angebote und Nachfrage systematisch zusammen zuführen. Um Eltern die Platzfindung zu erleichtern, muss die Stadt Eltern über Einrichtungskonzeptionen und tagesaktuell über freie Betreuungsplätze auch online informieren. Zukünftig soll die Verwaltung des Jugendamtes den Jugendhilfeausschuss regelmäßig über die aktuelle Platzsituation in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege aufklären und erforderliche Handlungsstrategien darlegen.

Transparente und vergleichbare Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen

Wohlwissend, dass Träger, Bedürfnisse der Eltern, Standort, baulicher Zustand und konzeptionelle Schwerpunkte der Kinderbetreuungsangebote sehr unterschiedlich sind, bedarf es dennoch gerechter und transparenter Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen zwischen Trägern und Stadt, die weder kommunale Einrichtungen noch Einrichtungen freier Träger oder einzelne Träger bevorzugen bzw. benachteiligen. Ein wichtiges Kriterium ist für uns dabei eine tarifgerechte Entlohnung. Wir ermöglichen allen Freien Trägern eine Finanzierung der Personalkosten bis zur Höhe des Tarifes im öffentlichen Dienst. Wir stehen dazu, dass die Stadt Erfurt selbst Träger von Kindertageseinrichtungen ist und dies auch im selben Maße bleiben soll. Dazu gehört für uns zukünftig in der Verwaltung des Jugendamtes eine stärkere Trennung der Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe von den Aufgaben als Einrichtungsträger.

Nachhaltiges Konzept für die Planung in der Kindertagesbetreuung und -pflege

Die Jugendhilfeplanung ist das entscheidende Steuerungssystem für eine bedarfsgerechte und wirkungsvolle Angebotsstruktur im Bereich der Jugendhilfe. Dies gilt auch für die Planung und den Betrieb von Tageseinrichtungen und der Tagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Deshalb legen wir ein besonderes Augenmerk auf eine qualifizierte Fachplanung, die über die im § 17 ThürKitaG formulierten Erhebungsparameter hinausgeht, insbesondere indem sie die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Eltern und ihrer Kinder aufnimmt und so neben quantitativen Erfordernissen auch zu einem in qualitativer Hinsicht bedarfsgerechten Angebot beiträgt. Wichtigstes Steuerungsinstrument ist die Bedarfsplanung. Daher muss das Vorgehen bei der Bedarfsplanung methodisch fundiert sein. Neben einer Stichtagsbetrachtung müssen auch dynamische Faktoren, wie z.B. Zuzüge oder Betreuung von Kindern aus anderen Gemeinden Berücksichtigung finden. Im Rahmen der Fortschreibung muss eine Vergleichbarkeit zwischen den Jahren gewährleistet und die Fortschreibungsintervalle sinnvoll bestimmt werden. Parallel dazu muss die Bedarfsplanung durch ein unterjähriges abgestimmtes Controlling und Monitoring ergänzt werden.

Entwicklungsstrategie für die frühkindliche Bildung und Betreuung in Erfurt

Die Schaffung kinder-, jugend- und familienfreundlicher Lebensbedingungen verstehen wir als eine zukunftsorientierte kommunale Entwicklungspolitik. Die Sicherung eines bedarfsgerechten Platzangebotes in Kindertageseinrichtungen und bei der Tagespflege ist eine große Herausforderung und zentrales Ziel der SPD-Stadtratsfraktion. Wir fordern deshalb ein Entwicklungsstrategie für die frühkindliche Bildung und Betreuung in Erfurt, die auf die demografische Entwicklung und den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ebenso Bezug nimmt wie auf Fragen der qualitativ hochwertigen Bildungs- und Erziehungsarbeit und der sozialräumlichen Verortung der Betreuungsangebote. Dabei sind auch die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren und eine enge Verzahnung mit anderen familienbezogenen Leistungen der Jugendhilfe und der Jugendhilfeplanung zu berücksichtigen. Die bereits existierende „mittel- bzw. langfristige Bedarfsermittlung für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Erfurt“ sowie das Programm zur „Erhaltung und zum Ausbau von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen“ sind in diese Entwicklungsstrategie einzubeziehen. Dabei soll auch eine zukünftige sozialraumbezogene Investitionsplanung ermöglicht werden.

von Ralf Jungnickel, Betti Löbl & Denny Möller
Arbeitskreis Jugendhilfe der SPD-Fraktion im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt

 
 

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