Der Deutsche Bundestag stimmte am Freitag, dem 30. Juni. 2006, über die Änderungen des Grundgesetzes und das Föderalismusreform - Begleitgesetz ab.
Hierzu erkläre ich als Mitglied des Deutschen Bundestages, SPD - Thüringen:
?Ich habe mich heute gezwungen gesehen, auch gegen die Mehrheit meiner Fraktion, dem Föderalismusreformgesetz und der damit verbundenen Änderung des Grundgesetzes nicht zu zustimmen. Diese Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen. So dringend nötig eine Föderalismusreform ist, wird sie in der jetzt beschlossenen Form nicht annähernd die angestrebten Ziele erreichen.
Die entscheidende Ursache für die Unzulänglichkeit der vorliegenden Föderalismusreform liegt in der Blockadehaltung der Mehrheit der Ministerpräsidenten gegenüber den fachlich begründeten Änderungsvorschlägen aus der SPD-Bundestagsfraktion.
Die Herren Stoiber, Koch und Althaus sind nicht in der Lage, die begrenzte Sichtweise ihrer gegenwärtigen Länderinteressen, einer zukunftsorientierten Positionierung unserer Republik als Ganzes unterzuordnen.
Auch die Mehrheit der deutschen Landtage hat zuwenig Einfluss auf dieses Reformprojekt genommen. Damit wird dem mehrheitlichen Willen unserer Bürger, endlich zum Abbau der Kleinstaaterei in Deutschland überzugehen, nicht entsprochen.
Dieser Zug fährt angesichts der bestehenden europäischen und globalen Rahmenbedingungen in die falsche Richtung.?