Beim Thema Mindestlohn ist der SPD ein Durchbruch gelungen. Zwar war mit der Union kein gesetzlicher Mindestlohn zu machen, jedoch haben wir einen Erfolg beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz erzielt. Union und SPD verständigten sich darauf, dass weitere Branchen in das Entsendegesetz aufgenommen werden können.
Das ermöglicht es, den niedrigsten Tariflohn einer Branche zur festen Lohnuntergrenze zu erklären. Bis zum 31. März 2008 können die Tarifvertragsparteien der betreffenden Branchen einen Antrag stellen, ins Entsendegesetz aufgenommen zu werden. Außerdem einigte sich die Runde im Kanzleramt auf eine Variante, die Branchen mit niedriger oder gar keiner Tarifbindung die Einführung von Mindestlöhnen ermöglichen soll. Dazu werden wir das Gesetz über die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen von 1952 aktualisieren und damit den Weg zu Lohnuntergrenzen ebnen.
Gegen die bisherige ideologisch festgelegte Blockadehaltung der CDU konnten wir uns nun doch durchsetzen – das ist der entscheidende Durchbruch auf dem Wege hin zu Mindestlöhnen in Deutschland. Das verstehen wir unter politischem Handeln im Interesse der betroffenen Bürger.
Was die Union bei der Frage der Definition sittenwidriger Löhne geboten hat ist empörend. Die SPD wollte neben der gesetzlichen Verankerung einer Regelung gegen sittenwidrige Löhne, die Einbeziehung einer absoluten Lohnuntergrenze. Diese sollte etwas höher ausfallen als die staatliche Hilfe, die ein Hartz-IV-Empfänger monatlich erhält. Hierzu war die Union nicht bereit. Die SPD wird jedoch weiter für einen Mindestlohn in Deutschland kämpfen. Es darf auf Dauer keine sittenwidrigen Löhne geben. Wer Vollzeit arbeitet, muss von seiner Arbeit auch menschenwürdig leben können.