Die SPD-Bundestagsfraktion handelt bei der Pflegeversicherung

Veröffentlicht am 20.06.2007 in Soziales

Der Koalitionsausschuss zwischen SPD und Union vom 18. Juni einigte sich auf Reformen bei der Pflegeversicherung. In der Bevölkerung wächst der Anteil an Demenzerkrankungen. Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung erreichen nach den schrecklichen Verfahrensweisen im Nationalsozialismus des sog. Dritten Reiches (1933-1945) ebenfalls wieder das Rentenalter. Das sind nur zwei der dringendsten Probleme, die eine Reform der Pflegeversicherung erforderlich machen.

Seitens der SPD wurden diese Probleme angepackt. Auf der Leistungsseite konnten wir ebenso wie bei der Verbesserung der Strukturen unsere Forderungen durchsetzen. Die Union blockierte dagegen nachhaltigere Neuregelungen bei der Finanzierung noch in dieser Wahlperiode.

Dennoch wird diese Reform ein Schritt in die richtige Richtung. Die Verbesserungen im Leistungs- und Strukturbereich sind alles andere als eine „Minireform“, sondern sie stellen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen eine deutliche Verbesserung dar.

Strukturverbesserungen
• Einbeziehung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
• Schrittweise Anhebung der Sachleistungen im ambulanten Bereich
• Einführung einer Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
• Unterstützung von generationsübergreifend arbeitenden Selbsthilfegruppen
• Bessere Ausgestaltung der Prävention und Rehabilitation in der Pflege
• Ausbau der Qualitätssicherung
• Abbau von Schnittstellenproblemen: SGB XI und Heimrecht, Krankenhaus und ambulante Versorgung, Kooperation von Pflegeeinrichtungen und Ärzten
• Anpassungen im Bereich der privaten Pflege-Pflichtversicherung

Finanzierung
Der allgemeine Beitragssatz wird ab 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte angehoben. Dieser Beitrag reicht aus um, die Leistungen der Pflegeversicherungen bis etwa 2014/2015 zu finanzieren.

Die Union war nicht bereit, im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarungen zur Pflege einzuhalten. Am Widerstand der CDU/CSU scheiterte die Festlegung eines Risikostrukturausgleichs zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung, der die notwendige Beitragsanhebung reduziert hätte. Der Risikoausgleich hätte zu mehr Solidarität und gerechterer Leistungsverteilung geführt. Die Union lehnte dies aber kategorisch ab.

 
 

Homepage Dr. Gerhard Botz

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