Das mag manchem durch den Kopf gegangen sein, der am Samstagmorgen die Meldung über die Suspendierung von Landrat Dr. Liebezeit gelesen hat. Da flogen Sektkorken und Triumph und Genugtuung wurden nicht einmal zum Schein verborgen. Warum? Ein Landrat musste weg.
Er hatte nicht nur das falsche Parteibuch, er war auch noch so unverschämt, sich der lange aufgeschobenen Klärung von Problemen im Landkreis anzunehmen und mit ganzer Kraft zu betreiben. Nehmen wir z.B. das Thema Müll, in vielen Landkreisen ein echtes Pulverfass á la Wasser/ Abwasser. Hier im Gothaer Land stand die ganze Müllwirtschaft kurz vor dem Kollaps, auch hier wäre die Situation eskaliert. Doch da hat sich Liebezeit mit viel Elan und Ausdauer und gegen den deutlichen Willen der CDU drangemacht, hat die unglaublich verworrenen Fäden entflochten. Nun sind wir als einer der wenigen Landkreise in Thüringen in der komfortablen Lage, mit geltenden Kalkulationen und Satzungen die Gebühren nicht erhöhen zu müssen, damit am unteren Level zu liegen und zu wissen, wo unser Müll auch nach Inkrafttreten der TASI entsprechend entsorgt wird. Aber dieser Landrat ist ja unfähig und muss gehen!
Dann war er auch noch so dreist, unerschrocken in ein Wespennest zu stechen, indem er die Wasser/ Abwasserproblematik thematisiert hat. Dabei ist er bekanntlich vielen auf die Füße getreten und hat dabei nicht auf Parteibücher geachtet. Gespannt werde ich verfolgen, wie und ob Konrad Gießmann als amtierender Landrat die Auflagen des Landesverwaltungsamtes weiter konsequent umsetzt und die kommunalaufsichtlichen Auflagen ausführt.
Ein letzter Gedanke.
6 Wochen hat das Landesverwaltungsamt gebraucht, um zu entscheiden, wie es weitergeht und dann müssen sie diese Entscheidung ausgerechnet am Tag vor Pfingsten zustellen. Aber menschlich muss keiner mehr sein. Welcher Schaden wäre entstanden, wenn die Zustellung am Dienstag erfolgt wäre, außer das der Landrat seinen Urlaub in Ruhe zu Ende gebracht hätte? Aber dann wäre es ja bei aller Härte noch menschlich zugegangen und vor allem, der Delinquent hätte sich ohne Zeitverlust mit seinem Anwalt an das entsprechende Gericht wenden können. Wollte man ihm schnellen Rechtsschutz verweigern? Oder sollte nur einfach abgelenkt werden von der brisanten Situation, in der sich Frau Groß, die allerdings in dieser Angelegenheit mein volles und ehrliches Mitgefühl hat, befindet?
Gabriele Reichstein