Zu der vom Thüringer Innenministerium bestätigten Tauglichkeit aller Polizei-Diensttelefone für Gesprächsaufzeichnungen und zur Raumabhörung (Babyphon-Funktion), erklärt die datenschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dorothea Marx:
„Die Erklärung des Thüringer Innenministeriums, wonach eine Raumabhör- und Aufzeichnungsmöglichkeit bei allen Telefonanlagen der Thüringer Polizei existiere und 'handelsüblich' sei, aber nur bei Notrufen oder Leit-Tischen genutzt werde, ist mehr als schwach. Eine derart umfassende Lauschmöglichkeit muss technisch und dienstrechtlich streng eingegrenzt werden. Dies ist durch entsprechende Eingriffe in die Software der Telefonanlagen und Einschränkung des Zugangs zu ihrer Programmierung und Einrichtung technisch ohne weiteres möglich. Wenn vermutet werden muss, dass das bisher nicht geschehen sei, setzt sich das Innenministerium einmal mehr dem Vorwurf einer umfassenden und gesetzwidrigen Bespitzelung von Polizisten und deren Gesprächspartner aus. Das ist in etwa mit der Situation vergleichbar, dass man Mitarbeiter jeden Tag durch Nackt-Scanner schickt und ihnen dann erklärt, man schaut aber sicher nicht hin.“