Die Entwicklung der direkten Demokratie in Thüringen

Veröffentlicht am 20.05.2012 in Landtag

Die direkte Demokratie in Thüringer Kommunen ist besser nutzbar und wird verstärkt genutzt - so lautet das Fazit des Bürgerbegehrens-Berichtes, den der Thüringer Landesverband des Vereins Mehr Demokratie am 16. Mai 2012 vorgestellt hat. Anlass für den zum ersten Mal vorgelegten Bericht ist das dreijährige Jubiläum der 2009 mit einem Volksbegeh­ren durchgesetzten und vom Landtag beschlossenen Reform der Bürgerbegehren und Bürger­entscheide in Thüringen. Gleichzeitig mit der Auswertung macht der Verein mit einem 12-Punkte-Forderungskatalog auf weiteren Reformbedarf aufmerksam.

Die Zahl der beantragten Bürgerbegehren hat sich seit der Reform im Jahr 2009 auf jährlich zwölf und damit ebenso verdoppelt wie die Zahl der Bürgerentscheide, von denen es nunmehr drei im Jahr gibt. Zudem ist die Quote der für unzulässig erklärten Bürgerbegehren von 42,5 Prozent auf heute 25 Prozent gesunken. Hintergrund für die lebendigere Praxis seien die mit der Reform eingeführten niedrigeren Unterschriftenhürden und ein erweiterter Themenkata­log. "Bürgerbegehren sind verlässlicher nutzbar. So können sich die Bürgerinnen und Bürger in ihre eigenen Angelegenheiten einmischen, Kommunalpolitik kritisch begleiten und notfalls auch selbst entscheiden - und sie tun es auch, Tendenz steigend", so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Landesverbandes von Mehr Demokratie in Thüringen. Thematisch lassen sich, zeigt der Bericht auf, hauptsächlich drei Bereiche ausmachen: Etwa ein Drittel der Bürger­begehren würden zu Infrastrukturprojekten gestartet und jeweils ein Viertel zu Gebiets­reformen sowie zu Sozial- und Bildungseinrichtungen.

Mit der zunehmenden Praxis zeige sich nun auch weiterer Reformbedarf. Das Regelwerk habe Schwachstellen und müsse nach Ansicht von Mehr Demokratie weiter entwickelt werden. "Mit dem Volksbegehren und der Reform aus dem Jahr 2009 haben wir den Rohbau für faire Bürgerbegehren geschaffen, es hapert aber am Innenausbau", so Beck. "Jetzt sind Regierung und Landtag gefragt, das Reformwerk zu vervollkommnen." Dies sehe der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Landesregierung auch vor. Es sei an der Zeit, aktiv zu werden. Mehr Demokratie hat hierfür einen 12-Punkte-Katalog mit Forderungen zusammengestellt.

So sollte es die Möglichkeit für Gemeinderäte geben, mit Zwei-Drittel-Mehrheit einen Bürgerentscheid anzusetzen, wenn absehbar sei, dass es für die Menschen um gravierende Einschnitte, etwa bei Gebietsreformen, gehe. Auch sollte bei einem Bürgerentscheid dem Gemeinderat erlaubt sein, einen eigenen Vorschlag neben den der Initiative zur Abstimmung zu stellen. Beide Vorschläge zielen darauf, so Beck, den Dialog zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Gemeinderat zu intensivieren.

Zulässig sollten zukünftig auch Bürgerbegehren sein, die sich mit der Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen befassen. Auch die Abwahl eines Bürgermeisters oder Landrates sollte mit einem Bürgerbegehren beantragt werden können. "Wer direkt gewählt wird, sollte auch auf direktem Wege abwählbar sein", begründet Beck die Forderung. Weitere Vor­schläge, die sich an die in Thüringen geltenden Regeln für Volksbegehren auf Landesebene anlehnen, sind beispielsweise das Recht auf Beratung in formalen Fragen, weniger strenge Anforderungen an die Unterschriftsleistung und die Pflicht für die Gemeinde, vor einem Bürgerentscheid Informationen an jeden Haushalt zu geben.


Den gesamten Bürgerbegehrens-Bericht finden Sie H I E R.
 
 

Homepage Thomas Liehr

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