Leitidee: Demokratie braucht Transparenz.
Deutschland hält immer noch - anders als fast alle westlichen Industriestaaten - am Grundsatz des Amtsgeheimnisses fest.
Aber wir müssen einsehen, dass sich eine moderne und reife Demokratie nicht mehr mit Verwaltungsgrundsätzen aus dem 19. Jahrhundert in Einklang bringen lässt. Wir geben jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Recht auf Informationen des Bundes. Wir schaffen ein neues Bürgerrecht auf Informationen. Dieses Informationsrecht ist an keine Voraussetzungen gekoppelt.
Das neue Bürgerrecht wird auch dazu beitragen, dass die öffentliche Verwaltung weniger korruptionsanfällig ist. Mehr Transparenz verhindert Kungelei und Bestechung.
Dennoch muss niemand befürchten, dass wichtige Geheimnisse der öffentlichen Verwaltung preisgegeben werden. Die Verwaltung wird selbstverständlich auch in Zukunft für das öffentliche Interesse wichtige Amtsgeheimnisse für sich behalten dürfen.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein erster Versuch, ein Bürgerrecht auf Information einzuführen und dadurch die öffentliche Verwaltung zu modernisieren und nach vorne zu bringen. Wir werden nach fünf Jahren die Erfolge und die Nachteile, die Risiken und Nebenwirkungen analysieren.
Eines steht aber schon heute fest: Deutschland hat mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz und dem neuen Buergerrecht auf Information den Anschluss an die meisten westlichen demokratischen Industriestaaten geschafft. Und darauf können wir schon ein wenig stolz sein. (Quelle: SPD Bundestagsfraktion)