Das Jahr 2008 bringt den Bürgern eine Reihe gesetzlicher Änderungen. Entlastungen bei den Sozialabgaben dürften aber von steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen aufgezehrt werden. Zum 1. Januar an greifen auch die Steuersenkungen für Unternehmen. Eine Übersicht:
SOZIALVERSICHERUNGEN: Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, sinkt in Ostdeutschland von monatlich 4550 Euro Bruttoeinkommen auf 4500 Euro. In Westdeutschland steigt die Grenze dagegen um 50 Euro auf 5300 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich 3600 Euro (2007: 3562,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 4012,50 Euro. Nur wessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
SOZIALABGABEN: Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent gesenkt. Zum 1. Juli 2008 soll allerdings der Beitragssatz der Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent steigen. Kinderlose müssen hierauf noch wie bisher schon einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten bezahlen.
RIESTER-RENTE: Die für die staatliche Förderung notwendige Gesamtsparleistung steigt auf vier Prozent des vorjährigen Bruttoeinkommens (bis zur Versicherungspflichtgrenze). Die vom Staat beigesteuerte Zulage steigt bei Ledigen von 114 auf 154 Euro im Jahr, für Verheiratete auf 308 Euro und für jedes Kind von 138 auf 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren werden, erhöht sich die Zulage auf 300 Euro im Jahr. Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt 2100 Euro.
RENTENBESTEUERUNG: Das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz führt auch im nächsten Jahr zu Änderungen. Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2008 der steuerpflichtige Rentenanteil von 54 auf 56 Prozent. Er gilt für Neurentner des Jahres 2008.
POST-MINDESTLOHN: In der Postbranche gelten vom 1. Januar an Mindestlöhne in Höhe von 8,00 bis 9,80 Euro für Betriebe und Betriebsteile, die überwiegend Briefsendungen befördern. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat der Erweiterung des Entsendegesetzes um die Briefdienstleister-Branche am 20. Dezember zu. Erst danach konnte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) den Post-Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären.
KOMBI-LOHN IN KOMMUNEN: Ein neuer Lohnzuschuss soll Kommunen einen Anreiz geben, Langzeitarbeitslose für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten einzustellen. Je nach Alter des Betroffenen gibt es monatlich bis zu 800 Euro dazu. Die Zuschüsse können Städte und Landkreise mit einer Arbeitslosenquote von mehr als 15 Prozent erhalten. Subventioniert werden gemeinnützige Arbeiten, die nach Tarif oder ortsüblichem Lohn bezahlt werden. Für die auf drei Jahre befristete Förderung stellt der Bund bis zu 1,7 Milliarden Euro bereit.
VERMITTLUNGSGUTSCHEINE: In die Suche nach einem Arbeitsplatz können Erwerbsuchende weiterhin auch private Vermittler einschalten. Den dazu notwendigen Vermittlungsgutschein erhalten sie künftig aber erst nach zwei Monaten (bisher: sechs Wochen) Arbeitslosigkeit. Der Gutschein hat einen Wert von 2000 Euro. Bis zu 500 Euro mehr können private Arbeitsvermittler neuerdings erhalten, wenn sie behinderte Menschen und Langzeitarbeitslose für mindestens ein halbes Jahr in reguläre Beschäftigung bringen.
ARBEITSLOSENGELD I: Vorgesehen ist, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitnehmer zum 1. Januar an zu verlängern. Dieses Vorhaben der Bundesregierung ist noch nicht vom Bundestag beschlossen. Es soll allerdings eine rückwirkende Regelung geben. Demnach sollen Beschäftigte, die älter als 50 Jahre sind, das ALG I künftig für 15 Monate, über 55-Jährige für 18 Monate und über 58-Jährige für 24 Monate erhalten. Allerdings wurden die Bedingungen bei den Vorversicherungszeiten enger gefasst. Bislang wurde das Arbeitslosengeld grundsätzlich zwölf Monate lang bezahlt. Wer älter ist als 55 Jahre, bekam es maximal 18 Monate.
NACHFOLGE 58ER-REGELUNG: Eine Anschlussregelung für die sogenannte 58er-Regelung, die ältere Langzeitarbeitslose zum 1. Januar vor der Zwangsverrentung mit lebenslangen Abschlägen bewahren sollte, befindet sich - wie die Reform beim Arbeitslosengeld I - noch im parlamentarischen Verfahren. Sie soll rückwirkend in Kraft treten.
PFLEGEREFORM: Auch für dieses Vorhaben ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Geplant ist, dass die Reform zum 1. Juli startet. Zu diesem Termin werden die meisten Pflegesätze erstmals angehoben, weitere Erhöhungen folgen schrittweise bis 2012. Für die Betreuung altersverwirrter Menschen werden erstmals Leistungen =bezahlt - bis zu 2400 Euro jährlich. Neben dem Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlte Auszeit zum Pflegen sollen Beschäftigte Anspruch auf kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage erhalten, um Betreuung bei Eintritt eines Pflegefalles organisieren zu können.
CHRONIKERREGELUNG: Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze (ein Prozent statt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte) profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über wichtige Vorsorgeuntersuchungen vom Arzt beraten ließ. Dies soll nach dem Willen der Regierung gesundheitsbewusstes und eigenverantwortliches Verhalten stärken.
UNTERNEHMENSTEUERREFORM: Die Körperschaftsteuer geht von 25 auf 15 Prozent zurück. Für Kapitalgesellschaften - also AG und GmbH - wird die Gesamtbelastung einbehaltener Gewinne auf 29,8 Prozent gesenkt. Bei der Gewerbesteuer wird die Berechnungsbasis erweitert. Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen einbehaltene Gewinne mit 28,25 Prozent versteuern. Kleinere und mittelgroße Firmen werden über eine verbesserte Rücklage für Anschaffungen entlastet. Die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter wird abgeschafft. Die sogenannte Reichensteuer - die Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 45 Prozent ab einem Jahreseinkommen von 250 001 Euro oder 500 002 Euro für Verheiratete - umfasst nun auch Einkünfte aus betrieblicher Tätigkeit. Mit dem Schließen von Schlupflöchern und dem Wegfall von Begünstigungen sollen Einnahmeausfälle begrenzt werden.
STEUERÄNDERUNGEN: Die Rechnungen über Kinderbetreuungskosten oder Handwerkerleistungen müssen nur noch auf Anforderung mit der Steuererklärung eingereicht werden. Steuerzahler können künftig auch für Haushaltsdienstleistungen im EU-Ausland - etwa das Putzen in einer Ferienwohnung - Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen. Wenn Eltern ihr Vermögen durch vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistungen auf Kinder übertragen, können die Kinder nur noch betriebliches Vermögen steuerlich berücksichtigen. Für Spenden bis 200 Euro reicht als Nachweis der Beleg der Bareinzahlung oder eine Buchungsbestätigung.
VERSICHERUNGSVERTRÄGE: Versicherte erhalten mehr Rechte. Erstmals bekommen Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Beteiligung an stillen Reserven. Die Beratung der Kunden wird schon vor Vertragsabschluss verbessert. Ersatzlos gestrichen wird die bisher für den Versicherungsnehmer geltende kurze Klagefrist von sechs Monaten.
DATENSPEICHERUNG: Am 1. Januar tritt das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung in Kraft, das eine EU-Richtlinie umgesetzt. Telekommunikationsfirmen müssen für ein halbes Jahr Rufnummer, Uhrzeit und Datum einer Verbindung speichern, bei Handys auch den Standort zu Gesprächsbeginn. Inhalte werden nicht aufgezeichnet. Polizei und Staatsanwaltschaft können die Daten nur zur Aufklärung konkreter Straftaten und aufgrund einer Richterentscheidung verlangen.
TELEFONÜBERWACHUNG: Das Gesetz regelt auch die Telekommunikationsüberwachung, die auf schwere Straftaten begrenzt wird. Dieses Gesetz will auch den Grundrechtsschutz bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen stärken. Nach Abschluss der Überwachung müssen Betroffene benachrichtigt werden. Einen absoluten Schutz vor Überwachung haben Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete. Andere Gruppen wie Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte erhalten einen relativen Schutz.
UNTERHALTSRECHT: Die Belange von Kindern haben künftig nach einer Trennung der Eltern absoluten Vorrang. Bei der Verteilung der Unterhaltsansprüche stehen sie an erster Stelle, noch vor den Ansprüchen des geschiedenen Ehepartners. Beim Betreuungsunterhalt spielt es keine Rolle mehr, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Mütter oder Väter stehen nach dem Kind jetzt im zweiten Rang.
KARTELLRECHT: Das Bundeskartellamt bekommt mehr Rechte und soll überhöhte Strom- und Gaspreise ebenso verhindern wie den Verkauf von Lebensmitteln unter dem Einkaufspreis. Strom- und Gaskonzerne dürfen von ihren Kunden keine Preise mehr fordern, die die tatsächlichen Produktionskosten »in unangemessener Weise« überschreiten. Auf Verdacht müssen Versorger ihre Kosten und Kalkulationen offenlegen und damit rechnen, dass der Staat eine Preissenkung erzwingt. Damit wird die Beweislast umgekehrt. Im Einzelhandel soll das Gesetz Preisdumping-Angebote bei Discountern verhindern.
URHEBERRECHT: Mit dem 1. Januar 2008 tritt das neue Urheberrecht in Kraft. Die Reform passt das Recht an die Veränderungen des digitalen Zeitalters an. Privatkopien von nicht geschützten CDs und DVDs bleiben erlaubt. Rechtswidrig ist es aber, einen Kopierschutz zu knacken. Als Ausgleich für die Privatkopie erhalten Urheber eine neue Pauschalvergütung. Ferner erlaubt die Novelle öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven erstmalig, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung zu stellen.
UMWELTZONEN: Autofahrer in Berlin, Hannover und Köln benötigen vom 1. Januar an farbige Plaketten (grün, gelb oder rot), wenn sie die neuen Umweltzonen in der City befahren wollen. Um gegen den krebserregenden Feinstaub aus Diesel-Autos anzugehen, wollen auch weitere rund zehn Städte - zumeist in Baden-Württemberg - im Verlaufe 2008 folgen. Die Windschutzscheiben-Plakette kostet etwa fünf Euro. Wer ohne erwischt wird, den erwarten 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Sünderkartei. Behörden können für Anlieger oder Handwerker Ausnahmen schaffen. Ältere Diesel-Fahrzeuge müssen »draußen« bleiben. Der nachträgliche Einbau von Rußpartikel-Filtern wird staatlich mit 330 Euro gefördert und sichert die Einfahrt in Umweltzonen. Hinein dürfen selbst die ältesten Benziner-Pkw.
NAHVERKEHR: Die Bundesländer erhalten im neuen Jahr wieder mehr Geld vom Bund für den Personennahverkehr auf der Schiene. Nach Mittelkürzungen stehen ihnen rund 6,7 Milliarden Euro nach 6,6 Milliarden 2007 zur Verfügung. Von 2009 bis 2014 steigt der Bundeszuschuss für den Nahverkehrsbetrieb jährlich um 1,5 Prozent.
TÜV-GEBÜHREN: Auf Autofahrer und Führerschein-Anwärter kommen höhere Gebühren beim TÜV und bei der Fahrprüfung zu. So billigte der Bundesrat die Erhöhung der TÜV-Abgaben um 6,5 Prozent. Die Gebühr für die theoretische Führerscheinprüfung steigt von 8,70 auf 9,30 Euro und für die praktische Prüfung von 67,00 auf 71,40 Euro.
BIOSPRIT: Die Steuer auf Biokraftstoffe wird zum Jahresanfang weiter erhöht. Betroffen sind reiner Biodiesel mit einem Anstieg von 9 auf 15 Cent je Liter und Pflanzenöl mit einer Steuererhöhung von 2 auf 10 Cent. Zur Verbesserung der Marktsituation soll der Beimischungs-Anteil von Biokraftstoff zum herkömmlichen Sprit in Stufen bis auf 20 Prozent im Jahr 2020 ausgeweitet werden.
RAUCHVERBOT: 2008 wird das Rauchverbot in deutschen Lokalen Schritt für Schritt umgesetzt. Mit Jahresbeginn ist der blaue Dunst in Kneipen in insgesamt elf Bundesländern grundsätzlich tabu. Dabei handelt es sich um Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden- Württemberg (schon seit 1. August 2007), Niedersachsen (1. August 2007), Hessen (1. Oktober 2007). In Sachsen soll ein Verbot vom 1. Februar an gelten und in Rheinland-Pfalz und im Saarland vom 15. Februar an. Auch Nordrhein-Westfalen und Thüringen wollen den Rauch verbannen - von Juli 2008 an. In den meisten Ländern können separate Raucherräume eingerichtet werden. Bayern hat die schärfste Regelung: Dort gilt ein Totalverbot - auch Raucherräume sind nicht erlaubt.
BAFÖG: Studenten und Schüler erhalten vom 1. Oktober 2008 eine Bafög-Erhöhung von zehn Prozent. Ein Student kann dann maximal 643 Euro pro Monat erhalten, einschließlich der Zuschläge für Wohnen und Krankenversicherung. Auch der Elternfreibetrag steigt um acht Prozent. Er erhöht sich von 1 440 Euro auf 1 555 Euro. Die Bundesregierung rechnet damit, dass 100 000 Studenten und Schüler mehr unterstützt werden können. Die Ausbildungsförderung Bafög war seit 2002 nicht mehr erhöht worden.
PERSÖNLICHES BUDGET: Behinderte Menschen haben vom 1. Januar an einen Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget. Durch die Änderung werden bisher fest definierte Dienst- und Sachleistungen durch Barleistungen an die Betroffenen ersetzt. Damit erhalten behinderte Menschen die Möglichkeit, sich eigenverantwortlich individuelle Hilfen zu organisieren und selbst zu entscheiden, wen sie beauftragen.
ENTSCHÄDIGUNG BEI BAHNVERSPÄTUNG: In jetzt fünf Bundesländern können Fahrgäste der Deutschen Bahn Entschädigung bei größeren Verspätungen im Nahverkehr fordern. Ab 1. Januar 2008 bekommen Reisende auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis zu 50 Prozent des Fahrkartenwertes in Form von Gutscheinen zurück. Entsprechende Regelungen gibt es schon in Bayern und Schleswig- Holstein.
Quelle: dpa