Ministerium: Kurzfristig keine Kehrtwende
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Ministerium: Kurzfristig keine Kehrtwende
Sozialminister Klaus Zeh (CDU) hat gestern einen Bericht der "Thüringer Allgemeinen" zurückgewiesen, wonach es eine Änderung beim Blindengeldgesetz geben soll. Thüringen ist seit Januar das einzige Bundesland mit derart rigiden Bestimmungen, nachdem Niedersachsen die Regelungen zurücknahm.
"Es gibt kurzfristig keine Kehrtwende", sagte Ministeriumssprecher Thomas Schulz. Anhand der Einkommenssituation, der Zahl der gestellten, befürworteten und abgelehnten Anträge solle das Gesetz auf seine Lebenswirklichkeit hin überprüft werden. Erst in ein bis zwei Jahren käme eine ergebnisoffene Nachjustierung in Frage.
Es handele sich auch nicht um eine Streichung des Blindengeldes, sondern um die Umstellung vom einkommensunabhängigen Blindengeld zur einkommensabhängigen Leistung der Blindenhilfe, mit der Bedürftigen geholfen werden solle, so Schulz. Bisher seien in Thüringen von 1645 Neuanträgen zur Blindenhilfe 908 bewilligt worden. Für den Härtefonds wurden nur 30 Anträge gestellt.
Rund 5000 Thüringer sind nach Angaben des Blindenverbandes vom Wegfall des Blindengeldes betroffen. Blindenhilfe kann je nach Einkommenshöhe beantragt werden, wenn Blinde nicht mehr als 2600 Euro besitzen. "Da viele Blinde ältere Bürger sind und im Hinblick auf noch mehr Unsicherheit im Alter gespart, sich versichert haben, geraten sie, wenn dieses Geld angegriffen wird, an die Armutsgrenze", sagt Johannes Pohl, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Blindenverbandes. "Den Kampf um die Wiedereinführung des Blindengeldes werden wir unbeirrt fortführen und warten auf klare Worte vom Ministerpräsidenten", sagte Pohl.
Während die Landtagsfraktionen von PDS/Linkspartei und SPD ihre Gesprächsteilnahme am 7. September über eine gemeinsame Gesetzesinitiative zur Wiedereinführung des Blindengeldes zugesagt hätten, lehne die CDU-Fraktion eine gemeinsame Debatte mit den Oppositionsparteien darüber ab, so Pohl. Der sozialpolitische Sprecher der CDU, Michael Panse, habe ihm gestern lediglich die Bereitschaft zu einem Einzelgepräch erklärt.
Quelle: OTZ, 01.09.2006, E. Lier
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