Sehr geehrter Herr Minister,
derzeit arbeiten Fraktionen und Verwaltung intensiv an der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Suhl. Da es immer schwieriger wird aus eigener Kraft die Konsolidierung des Haushaltes zu schaffen, hat die Stadt Suhl wie bekannt, ein positionsbezogenes externes Gutachten erstellen lassen.
Die Hebesätze für Steuereinnahmen spielen dabei eine wichtige Rolle. Denn aus Ihrem Hause wurden für die Gewährung von dringend benötigten Bedarfszuweisungen bestimmte Mindesthebesätze festgelegt, die mit 110 % der Höhe des gewichteten Landesdurchschnitts in der jeweiligen Gemeindegrößenklasse – hier kreisfreie Städte - für die Grundsteuer A, B und die Gewerbesteuer, vorgegeben sind. Auch wenn unter bestimmten Bedingungen ein ausnahmsloser jährlicher Anpassungs -zwang der Realsteuerhebesätze nicht zwingend geboten sei ( VV vom 22.06.2015, Rundschreiben R 33 6/2015 TMIK vom 12.11.2015).
Nicht nur wir als Stadt Suhl, sondern auch die Ergebnisse des externen Gutachters, sehen die Vorgaben von 10% über dem Landesdurchschnitt der kreisfreien Städte als nicht realistisch und dem zu erreichenden Ziel entgegenlaufend an.
Folgende Darstellung für die Stadt Suhl soll dies verdeutlichen:
Um für die Stadt Suhl Bedarfszuweisungen zu erhalten wurde für 2015 eine Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze um 25 % auf 435 % und für 2017 um weitere 25% auf 460 % beschlossen.
Bei der Vorgabe von 110 % des gewichteten Landesdurchschnitts für die Größenklasse kreisfreie Städte müsste nunmehr ein Hebesatz von mind. 492 v.H. zur Anwendung kommen.
Das tatsächliche Gewerbesteueraufkommen betrug
im Jahr 2014 bei einem Hebesatz von 410 v.H: 10.713 T€,
2015 bei einem höheren Hebesatz von 435 v.H.: 9.864 T€.
Auch bei einem Hebesatz von 492 v.H. würde es nach Einschätzung des externen Gutachters und aufgrund der Erfahrungswerte der Stadt keine nennenswerten Erhöhungen der Einnahmen durch Gewerbesteuern geben.
Auch wenn verschiedene Faktoren dabei eine Rolle spielen zeigt das doch, dass mit einem erhöhten Hebesatz die im HSK angesetzten Mehrerträge nicht erzielt werden können.
Was sind die Ursachen? Bedingt ist das u.a. auch dadurch, dass das Umland weit geringere Hebesätze hat und die Unternehmen sich im Umland ansiedeln. Wir merken das in der Stadt Suhl an der schleppenden Belegung unseres vorgehaltenen Gewerbegebietes Sehmar 2. Da sich aufgrund der topografischen Lage in Suhl ohnehin nur kleinere Unternehmen ansiedeln, gehen diese dann oft ins Umland, wo sie niedrigere Hebesätze vorfinden.
Eine Veröffentlichung im FW, Stand 15.02.2016, zeigt folgende Hebesätze bei der Gewerbesteuer im Umland:
Suhl 435
Schmalkalden 400
Steinbach-Hallenberg 395
Bad Salzungen 380
Schweinfurt 370
Meiningen 360
Mellrichstadt 350
Coburg 300.
Demzufolge liegt Suhl mit den derzeitigen Hebesätzen schon über dem Umland
Wohin soll diese Spirale nach oben führen und vor allem was bringt sie?
Zu bedenken ist auch, dass Suhl einerseits die Kreisfreiheit aberkannt werden soll, aber andererseits bei den Hebesätzen weiterhin die Gemeindegrößenklasse der kreisfreien Städte herangezogen wird. Dabei ist Suhl aufgrund seiner Topografie hinsichtlich der Ansiedlung von größeren Unternehmen keinesfalls mit Erfurt, Weimar und Jena vergleichbar. Deshalb wirken überhöhte Hebesätze nur hinderlich und bringen nicht den gewünschten Effekt, im Gegenteil sie schrecken Unternehmen ab.
Wir bitten deshalb dringend darum, die Hebesatzregelung für die Stadt Suhl aufzuheben bzw. sie nicht weiterhin als Bedingung für die Gewährung von Bedarfszuweisungen zu verwenden, auch um künftigen Einbrüchen bei der Gewerbesteuer vorzubeugen..
Da diese Regelung bereits auf das Jahr 2013 zurückgeht und von der damaligen Regierung bzw. dem damaligen Finanzministers erlassen wurde, bitten wir diese Regelungen zu überarbeiten und den neuen konkreten Bedingungen anzupassen.
Ähnlich verhält es sich bei der Grundsteuer. Der aktuelle Hebesatz der Grundsteuer B liegt in Suhl bei 472 v.H. Auch hier wurde in der Neufassung der VV festgelegt, dass im Konsolidierungszeitraum grundsätzlich ein Hebesatz von mind. 110 % der Höhe des gewichteten Landesdurchschnitts in der jeweiligen Gemeindegrößen-klassen, hier kreisfreie Städte, festgesetzt wird. Das würde für Suhl mind. 537 v.H. betragen.
Auch hier liegen die Hebesätze weit über denen des Umlandes. Abwanderung und wenig Neuansiedlungen von Bürgern sind die Folge. Dazu kommt noch der demografische Wandel, wonach viele Wohnhäuser aufgegeben werden. Also auch hier wird mit den überhöhten Hebesätzen der zu erzielende Effekt nicht erreicht und zeugt von keiner familienfreundlichen Politik in unserer Stadt.
Wir bitten deshalb um Aufhebung der Regelungen, die überhöhten Hebesätze betreffend.
Gerne würden wir in einem Gespräch mit Ihnen die Situation in unserer Stadt näher erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Müller
Fraktionsvorsitzende