Mit dem neuen thüringer Hochschulgesetz schuf die Landesregierung die Grundlage zur Einführung von Studiengebühren. Den Anfang macht der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro, der ab kommenden Wintersemester von allen thüringer Studierenden zu zahlen ist.
Obwohl die unionsgeführte Landesregierung beharrlich an der neuen Regelung festhält, die den Zugang zu Bildung noch mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängig macht, rufen Studierendenvertretungen aller thüringer Hochschulen zum Protest auf. Ihre Aufforderung lautet: „Boykott!“. Durch die Verweigerung der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages versuchen die Studierenden, die Landesregierung doch noch zum Einlenken zu bewegen. Ziel ist es, an jeder Hochschule mindestens 20 % der Studierenden dazu zu bewegen, den Verwaltungskostenbeitrag, statt mit dem Semesterbeitrag an die Uni, auf ein gesondertes Boykottkonto einzuzahlen. Erst dann wird man von einem ausreichenden Druckmittel gegenüber Universität bzw. Fachhochschule und Landesregierung sprechen können. Unmöglich wäre es, ein Fünftel der Studierenden einer Hochschule zu exmatrikulieren.
An der TU Ilmenau wurde dieses Quorum zum Ende des Rückmeldezeitraums mit 24,3 % der Studierenden erreicht. Der Verwaltungskostenbeitrag ist damit an dieser Universität gescheitert. Die Jusos Thüringen rufen die zuständigen Stellen der TU und des Kultusministeriums nun dazu auf, auch den Studierenden, die sich von den Drohungen des Landes eingeschüchtert sahen, die 50 Euro zurück zu zahlen. Der Appel richtet sich auch an die Studierenden der anderen Hochschulen, bei denen das Rückmeldeverfahren noch im Gange ist, um auch dort ein deutliches Signal an die Staatskanzlei zu senden, mit dem Studiengebühren eine klare Absage erteilt wird.