Antwort der SPD-Fraktion auf Anfrage des Stadtelternbeirats

Veröffentlicht am 20.11.2014 in Stadtrat

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Antwort auf Ihren Offenen Brief vom 10. November 2014

Sehr geehrte Frau Pelzel, sehr geehrter Herr Schulze,

bisher ist uns bekannt geworden, dass die Stadtverwaltung Gera die  Gebühren für die Nutzung der Kindertagesstätten für bedürftige Eltern nicht mehr übernehmen will. Dafür soll nach unserer Kenntnis ein individueller Sachkostenzuschuss an den jeweiligen Träger der Kindertagesstätten in Gera pauschal für jedes Kind gezahlt werden. Die freien Träger haben bereits angekündigt, die Elternbeiträge um bis zu 25 % zu erhöhen.

Wir, die Mitglieder der SPD-Fraktion, lehnen den Vorschlag der Stadtverwaltung zur zukünftigen Finanzierung der Gebühren in den Kindertagesstätten von Gera aus mehreren Gründen ab.

  1. Die Vorstellungen der Stadtverwaltung Gera halten wir für rechtswidrig. Nach § 90 SGB VIII i.V.m. dem ThürKitaG ist der örtliche Träger der Jugendhilfe, also die Stadt Gera, verpflichtet, die Gebühren für nichtleistungsfähige Eltern zu übernehmen. Das jetzt angestrengte Modell mit einer individuellen Sachkostenpauschale für alle Kinder und einer einhergehenden Reduzierung der Zuschüsse durch die Stadt würde eine direkte Beteiligung der Gebührenzahler an den Pflichtaufgaben der Stadt bedeuten. Außerdem befürchten wir, dass die Stadt Gera diese Beträge durch Kürzungen der Sachkostenpauschale immer wieder reduzieren könnte, was einen weiteren Anstieg der Gebühren zur Folge hätte.  Wie Sie selbst ausführen, war bislang immer davon ausgegangen worden, dass das bisherige Finanzierungssystem der Kindertagesstätten funktionierte.        
     
  2. Am Stadtrat als Entscheidungsgremium vorbei soll hier eine weitere Maßnahme des im November 2013 beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts umgesetzt werden. Die SPD-Fraktion war die einzige Fraktion, die zwei Mal geschlossen gegen das aktuell vorliegende Haushaltssicherungskonzept stimmte. Nach § 27 GO der Stadt Gera ist der Stadtrat und/oder sind die Ausschüsse an solchen Vorhaben zu beteiligen, die keine Geschäfte der laufenden Verwaltung sind. Die Ansicht, dass die Stadtverwaltung als Vertragspartner der freien Träger der Kindertagesstätten in Gera hierüber allein entscheiden kann, halten wir für falsch. Hier handelt es sich um Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. Daher hat hier der Stadtrat zu entscheiden.                  
     
  3. Die freien Träger als Leistungsanbieter müssen dieser Neugestaltung der Verträge NICHT zustimmen, da sie in der Vertragsgestaltung durchaus Mitspracherecht haben. Wir bitten daher auch die Träger der Kindertagesstätten, diesen neuen Verträgen nicht zuzustimmen. Die Stadt Gera wird damit nicht aus der Pflicht genommen, da es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 1. Lebensjahr gibt. Außerdem fordern wir die Stadtverwaltung auf, die laufenden Verträge weiterzuführen, bis über den Stadtrat entschieden wird, in welcher Form die Finanzierung des städtischen Anteils gesichert ist.        
     
  4. Die Stadt Gera hat neben den Personalkosten den Anteil der bedürftigen Eltern an den Gebühren zu übernehmen. Die Gebührenübernahme ist eine kommunale Pflichtaufgabe und kann den Eltern nicht aufgebürdet werden. Das Einsparziel von 10 % nach dem Haushaltssicherungskonzept aus November 2013 ist so nicht zu erreichen. Durch das aktuelle Spar-Konzept werden Eltern überproportional belastet (z.B. Erhöhung Eintrittspreise). Gleichzeitig fordert die Stadt gegenüber Land und Bund nicht die ihr zustehenden Einnahmen für übertragene Aufgaben ein.
     
  5. Werden die Vorstellungen der Stadt Gera umgesetzt, wäre eine ungleiche Behandlung der Träger der Kindertagesstätten zu befürchten. Schon jetzt wissen wir, dass die Sachkostenpauschale pro Kind je nach Träger sehr willkürlich vereinbart werden soll. Die Kindertagesstätten, in denen mehr Kinder von selbst zahlenden Eltern angemeldet sind, profitieren von einer solchen Regelung. Sie erhalten die Sachkostenpauschale pro Kind auch, wenn sie keine oder wenige Kinder haben, deren Eltern von der Stadt Gera gebührenbefreit sind.    
     
  6. Wir befürchten, dass Eltern, deren Gebühren von der Stadt Gera zu übernehmen sind, ihren Kindergarten nicht mehr aussuchen können, weil die Träger die Sachkostenpauschalen ohnehin für jedes Kind erhalten und keine weiteren Gebühren von der Stadt für die bedürftigen Eltern mehr zahlen wollen. Selbstzahler werden dann vermutlich bevorzugt. Jedes Kind hat – unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern – das Recht auf gute Bildung, auch im frühkindlichen Bereich durch das Recht auf einen Kitaplatz ab dem vollendeten 1. Lebensjahr. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben (§24 SGB VIII).             
                      
  7. Bis jetzt ist der Haushalt 2014 nicht genehmigt. Ob für das Jahr 2015 ein genehmigungsfähiger Haushalt aufgestellt wird, ist nicht absehbar, da noch kein Entwurf von der Verwaltung vorgelegt wurde. Ob ein reiner Sachkostenzuschuss in haushaltsloser Zeit und in der Haushaltssicherung neu eingerichtet werden kann, ist nach unserer Ansicht rechtlich fraglich. Außerdem ergibt sich daraus keine Planungssicherheit für die Träger, denn die Sachkostenzuschüsse könnten wieder abgebaut werden.

Zusammenfassung:

Die faktische Gebührenerhöhung für alle Eltern lehnen wir ab, genauso die Einsparung zu Lasten der Familien. Dass der Stadtrat nicht einbezogen wird, ist nicht hinnehmbar. Die Familien in Gera dürfen nicht einseitig belastet werden. Das Ziel  „familienfreundliche Kommune“ kann so nicht erreicht werden. Die SPD ist bereit, aus Gerechtigkeitsgründen und im Sinne der Stadt konstruktiv über eine stärkere finanzielle Beteiligung ausschließlich von Eltern mit sehr hohem Einkommen in Gera mit der Stadtverwaltung zu verhandeln - unter der Bedingung einer gerechten Ausgestaltung und Abrechnung durch die Stadtverwaltung. Die aktuellen Überlegungen, die zu Lasten niedriger und mittlerer Einkommen gehen, sind jedoch untauglich.  Die in der Fraktion vertretene Piratenpartei sieht andere Ansätze, für gerechte Gebühren zu sorgen. Auch diese werden wir mit diskutieren und verhandeln.

Die Stadtverwaltung muss hier deutlich nachbessern und vor allem muss sie dies über den Stadtrat leiten. Bis die Stadtverwaltung eine gesetzeskonforme und soziale Belange achtende Neuregelung mit dem Stadtrat erarbeitet hat, müssen die bisher geltenden Vereinbarungen weiter geführt werden. Außerdem ist bisher auch noch nicht klar, wie die neue Landesregierung die Ausfinanzierung der Kindertagesstätten sichern wird. Auch das muss noch abgewartet werden. Die Stadt Gera wird aber auf jeden Fall gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII weiter die Gebühren tragen müssen, die die nicht leistungsfähigen Eltern nicht tragen können. Wir werden darauf achten, dass sich die Stadt Gera ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht entziehen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hofmann  

Vorsitzende

 
 

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