Anhörung zur Novelle des Bundeswaldgesetzes

Veröffentlicht am 25.09.2008 in Umwelt & Energie

Foto Copyright: Heinz-Jürgen Herbert, www.taunusportal.de
Die Anhörung zur Novelle des Bundeswaldgesetzes am 24. September kann als voller Erfolg gewertet werden. Die Mehrzahl der Sachverständigen sieht dringenden Handlungsbedarf für die Bundespolitik. "Dem wachsenden Nutzungsdruck auf heimische Wälder muss eine vernünftige bundespolitische Regelung entgegengestellt werden, um unsere Wälder für zukünftige Generationen zu sichern", sagt Dr. Botz.

Hierbei geht es um grundlegende Ziele, die festzuschreiben sind. Diese sollten dann in den Landeswaldgesetzen konkretisiert werden. Gerade mit Blick auf Europa, muß das Bundeswaldgesetz vorbereitend, aber auch schützend für die künftige Entwicklungen in der Waldbewirtschaftung sein.

Leider zeigte die einseitige Fragestellung der CDU/CSU, dass ihnen der allumfassende Blick verloren gegangen ist. Etwas, was man nicht einmal allen Oppositionsparteien vorwerfen kann. Der CDU/CSU geht es alleinig um kurzfristige Gewinnmaximierung im Privatwald, sie verschanzt sich dabei hinter dem angeblichen Bürokratiemehraufwand. Wichtig ist, das Aufgabenspektrum für die forstwirtschaftlichen Vereinigungen so zu erweitern, dass Kleinwaldbesitzer ihre Holzreserven zu fairen Preisen auf den Markt bringen können.

"Dabei könnten gerade die Kleinwaldbesitzer von der Novelle nur profitieren, denn gerade sie können derzeit ihre Holzreserven nicht so Gewinn bringend nutzen wie große Anbieter", unterstreicht Dr. Botz.

Eindeutig zeigte die Anhörung, dass nachhaltige Waldnutzung, ohne Kahlschläge, mit einem gut durchmischten, standortgerechten Baumartenbestand ökonomisch sinnvoll und im Sinne erhöhter biologischer Vielfalt ist. Ein Wald ist langfristig umso profitabler, je anpassungsfähiger er aus sich selbst heraus ist. Ökologie ist und bleibt eben zu Ende gedachte Ökonomie. Ökologische Mindeststandards, wie eine verträgliche Wilddichte, nachhaltige Funktionsfähigkeit sowie ein hohes Maß an Selbstregeneration gehören als Zielstellung in die Bundesgesetzgebung. Gerade mit Blick auf den Klimawandel müssen wir als Bundespolitiker hier unserer Verantwortung gerecht werden.

Große Einigkeit bestand unter den Sachverständigen hinsichtlich einer notwendigen Verringerung des Wilddrucks.

Einheitlich wurde auch die dringende Bitte geäußert, die Verkehrssicherungspflicht zu verändern. Menschen, die den Wald betreten, müssen mit waldgegebenen Gefahren rechnen, ohne dass hierfür die Waldbesitzer verantwortlich gemacht werden.

Einigkeit besteht auch in der nötigen Abgrenzung des Waldbegriffes von Agroforstsystemen und Kurzumtriebsplantagen. Dies dient einerseits der Rechtssicherheit für den Anbau von Gehölzen auf landwirtschaftlicher Fläche, aber auch zum Schutz des Waldes.

Gentechnisch veränderte Pflanzen werden für den Wald generell abgelehnt, da die Auswirkungen auf das langlebige System Wald und den Baum als Wildpflanze nicht absehbar sind. Allein der DBV lehnt einen Einsatz von genveränderten Pflanzen auf landwirtschaftlicher Fläche nicht ab.

Das Fazit der SPD-Bundestagsfraktion und ihres forstpolitischen Sprechers Dr. Botz: Es spricht nach der Anhörung noch mehr für die Aufnahme der Zielstellung einer guten fachlichen Praxis in die Bundesgesetzgebung als vorher. Diese Forderung werden wir in den kommenden weiteren Verhandlungen mit der CDU/CSU deshalb nachdrücklich aufrechterhalten.
 
 

Homepage Dr. Gerhard Botz

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