Dirk Schwerd
Am 20.06.2016 stellte die SPD-Fraktion im Kreistag des Altenburger Land nachfolgende sachliche Fragen zum Thema Intergationsschlüssel an die Landrätin.
Am 20.06.2016 stellte die SPD-Fraktion im Kreistag des Altenburger Land nachfolgende sachliche Fragen zum Thema Intergationsschlüssel an die Landrätin.
Sehr geehrte Frau Landrätin Sojka,
nach ihren Berichten im Kreisausschuss und im letzten Kreistag sind die Zuweisungen von Flüchtlingen gemessen am Vorjahr und den Planungen im laufenden Jahr geringer als erwartet ausgefallen. Nach unseren Informationen bemüht sich der Landkreis Altenburger Land selbst um die Zuweisung von Flüchtlingen bzw. unbegleiteten minderjährige Ausländern (u.m.A.) und nimmt mehr Personen auf, als das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz fordert.
So müßte der Landkreis nach einem im Ministerium angewendeten Integrationsschlüssel ca. 4,4 % der im Freistaat Thüringen angekommenen Flüchtlinge bzw. u.m.A. aufnehmen und hat zum 01.06.2016 tatsächlich 6,29 % aufgenommen, so dass derzeit 1.307 Personen im Altenburger Land leben. Zum Vergleich: Der Landkreis Greiz hat 852 Personen, entspricht einer Quote von 4,2 %, der Saale Holzland Kreis 39 Personen, entspricht einer Quote von 0,19 % und die Stadt Gera 1.099 Personen, entspricht einer Quote von 5,29 %, aufgenommen. In absoluten Zahlen hat der Landkreis Altenburger Land mit 1.307 Flüchtlingen nach Erfurt mit 2.205 Flüchtlinge am meisten Flüchtlinge aus Thüringen aufgenommen.
Hierzu fragen wir an:
1) Ist es richtig, dass sich der Landkreis Altenburger Land selbst um die Zuweisung von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährige Ausländern bemüht, diese also direkt anfordert?
2) Wenn ja, wieviel Flüchtlinge wurden seit 1.1.2016 über der gesetzlichen Zuweisung vom Freistaat Thüringen angefordert und wieviel sollen es bis 31.12.2016 noch werden?
3) Wie läuft die Verwaltungspraxis zur Überstellung der Flüchtlinge und u.m.A.?
4) Wer autorisiert diese außerordentlichen Zuweisungen im Landratsamt?
5) Welchen zeitlichen Vorlauf haben diese Zuweisung von der Anforderung bis zur Ankunft im Altenburger Land?
6) Welche Strategie verfolgt der Landkreis mit der „Übererfüllung“ dieser übertragenen Aufgabe?
Wir bitten um mündliche und schriftliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schwerd
als Fraktionsvorsitzender der SPD
Homepage SPD Altenburger Land