AfA: Neue SPD-Initiative für Mindestlohn für Thüringen

Veröffentlicht am 30.04.2009 in Arbeit & Wirtschaft

In Thüringen soll künftig für öffentlich vergebene Aufträge ein eigener Mindestlohn als untere Schutzgrenze gelten.

Eckpunkte für das Thüringer Mindestlohngesetz hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD beraten. Der Vorsitzende der AfA-Thüringen, Frank Weber:
„Soziale Gerechtigkeit erfordert gerechte Löhne. Gerade jetzt, wo viele öffentliche Aufträge durch das Konjunkturprogramm in Gang kommen, sollten wir Lohndumping und Billigkonkurrenz von vornherein verhindern.“ Matschie macht deutlich, dass die SPD-Initiative ein Schritt auf dem Weg zu einem allgemeinen Mindestlohn in Deutschland ist.
„Wir beginnen bei öffentlichen Aufträgen. Damit wollen wir Vorbild für alle Wirtschaftsbereiche sein, auf Existenz sichernde Löhne zu achten.“

Christoph Matschie, der Vorsitzende der SPD-Fraktion, erklärt: „Wir kämpfen weiter für einen gesetzlichen Mindestlohn, der in ganz Deutschland gilt. Wo wir aber schneller handeln können, handeln wir schneller. Deshalb will die SPD-Fraktion als erste Initiative in der neuen Legislaturperiode ein Thüringer Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge einbringen.“

Die SPD-Fraktion hat ein Eckpunktepapier zu ihrer neuen Initiative beschlossen. Das Gesetz wird folgende Kernforderungen umsetzen:
- Der Thüringer Mindestlohn soll - nach erfolgreichem britischem Vorbild - alle zwei Jahre einstimmig durch eine unabhängige Kommission (Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft) vorgeschlagen und durch den/die Arbeitsminister/in festgesetzt werden.
Orientierungsmarke ist die DGB-Forderung von 7,50 Euro pro Stunde.
- Der Thüringer Mindestlohn soll bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gelten.
- Öffentliche Aufträge sollen nur solche Unternehmen erhalten, die gültige Tarifverträge einhalten oder mindestens den Mindestlohn zahlen. Die beauftragten Unternehmen sollen für die Einhaltung des Mindestlohns auch bei gegebenenfalls einbezogenen Unterauftragnehmern garantieren.
- Die Vergabestellen sollen die Unternehmen auswählen und auf die Einhaltung der Mindestlohnvorgaben achten. Sie sollen Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, für bis zu fünf Jahren von öffentlichen Aufträgen ausschließen können.

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wird bis zur ersten Sitzung der neuen Legislaturperiode erarbeitet und berücksichtigt die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes, der bisherige deutsche Tariftreuegesetze für nichtig erklärt hat.
Matschie und Weber sind sich sicher, mit der SPD-Initiative auf breite Zustimmung zu stoßen. Beide verweisen auf den aktuellen Thüringen-Trend des Mitteldeutschen Rundfunks. Die infratest-dimap-Umfrage aus dem März
2009 hat ergeben, dass 70 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer die Billiglohn-Strategie der CDU-Landesregierung als gescheitert ansehen.
Nur 19 Prozent sagen, dass niedrige Löhne der wirtschaftlichen Entwicklung genutzt haben.
„Das Thüringer Mindestlohngesetz flankiert unseren Einsatz für faire Löhne, Flächentarifverträge und Tariftreue“, fasst Matschie zusammen.

 
 

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