Abschaffung von Fraktionszulagen - Meilenstein in der Parlamentsgeschichte

Veröffentlicht am 26.03.2015 in Allgemein

SPD-Landtagsfraktionsvorsitzender Matthias Hey freut sich über den Beschluss des Thüringer Landtags, die Zahlung von so genannten Funktionszulagen aus den Finanzmitteln der Fraktionen ausdrücklich zu verbieten

Matthias Hey: „Die Abschaffung von so genannten Funktionszulagen an Funktionsträger wie stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer oder Ausschussvorsitzende ist uns schon lange ein Anliegen, für das wir schon seit einigen Jahren im Landtag gekämpft haben. In der Abschaffung der Funktionszulagen sehen wir einen Meilenstein der parlamentarischen Demokratie der Landesparlamente in der BRD. Denn zum ersten Mal gibt sich heute ein Landesparlament eine selbstauferlegte Beschränkung in Fragen der finanziellen Zuwendung.“

Der SPD-Fraktionsvorsitzende ist froh, dass auch Rechnungshofpräsident Dr. Dette die Zahlung von Funktionszulagen als unzulässig bewertet hat und dadurch die Debatte im Landtag zur Abschaffung solcher Zahlungen vorangetrieben habe. Nun sei noch zu prüfen, ob die, auch nach den entsprechenden Urteilen, bis dato gezahlten Zulagen von den entsprechenden Fraktionen der CDU und FDP noch zurückgefordert werden können. Dazu gebe es einen internen Austausch mit dem Landtagspräsidenten Christian Carius.

 

Hintergrund:

Die Zahlungen von Zusatzentschädigungen für Abgeordnete stehen seit Jahren in der Kritik. Unter anderem entschied im Jahr 2000 das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Zweiten Diätenurteil (2 BvH 3/91) nach einer Klage aus Thüringen, dass Funktionszulagen nur in besonderen Fällen – zum Beispiel für Präsidenten und Vizepräsidenten des Landtages sowie die Fraktionsvorsitzenden – zulässig sind. Zahlungen an einen weiteren Kreis von Funktionsträgern gefährden nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes den Grundsatz der Gleichheit aller Abgeordneten und würden durch entstehende Abhängigkeiten die Freiheit des Mandates gefährden. Trotz entsprechender verfassungsrechtlicher Urteile, zahlten einzelne Fraktionen des Thüringer Landtages (bis 2014 die FDP und bis 2015 auch die CDU) weiterhin aus Fraktionsmitteln zusätzliche Zulagen an Funktionsträger direkt aus.

 
 

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