Landesparteitag

Veröffentlicht am 09.02.2010 in Allgemein

Anträge der AG 60plus zum LPT am 6. März 2010

Antrag I

zum Landesparteitag am 6. März 2010 in Ilmenau

Satzungsänderung – Sicherung von Sitz und Stimme der AG`s

Änderung von § 3 Gliederung
Als Nr. 5. wird der folgende Text eingesetzt.

5. Arbeitsgemeinschaften (AG 60plus und AfA)

(a) Auf der Ebene der Ortsvereine können, auf allen anderen Ebenen sol-len Arbeitsgemeinschaften der Seniorinnen und Senioren (AG 60plus) und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (AfA) gebildet werden.

(b) Die Bildung dieser und weiterer Arbeitsgemeinschaften, ihre Arbeit und Mitwirkungsmöglichkeiten erfolgt nach den Grundsätzen und Richtli-nien der Partei.

(c) Je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaften nach Absatz 1 gehören dem jeweiligen Vorstand der Parteigliederung bzw. des regionalen Zusammenschlusses mit vollem Stimmrecht an.
Sie können nur auf Vorschlag der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft gewählt werden.

(d) Die Finanzierung der Arbeitsgemeinschaften stellt die jeweilige Gliederung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten sicher. Über zugewiesene Mittel entscheiden die Arbeitsgemeinschaften selbständig.

(e) Die Arbeitsgemeinschaften haben Antrags- und Personalvorschlagsrecht zu den Mitgliederversammlungen, Konferenzen oder Parteitagen der jeweiligen Gliederung. Dies gilt auch für den Landesparteirat.

Änderung von § 3 Gliederung
Der bisherige Punkt Nr. 5 wird nunmehr Punkt Nr. 6.

Änderung von § 5 Landesparteitag
Nr. 4 a

Einschub – in blau bzw. unterstrichen –

a) die Mitglieder des Parteirates, der Landesschiedskommission, die Landes-kontrollkommission, die Vorsitzenden der auf Landesebene wirkenden Arbeits-gemeinschaften mit Ausnahme der Vorsitzenden nach § 3 Nr. 5 der Sat-zung und der Landesgeschäftsführer/in

Begründung

Durch die Satzungsänderung wird möglich gemacht, dass die großen Arbeits-gemeinschaften mit Sitz und Stimme in den Vorständen vertreten sind. Sie können so über Dinge und Vorgänge, die sie betreffen oder interessieren, auch ein Votum abgeben!

Dadurch ist gewährleistet, dass die Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften nicht nur als "Spielwiese" angeboten wird, sondern die erarbeiteten Ergebnisse auch wirklich in die Arbeit der SPD eingehen können.

Die Tatsache, dass die jeweiligen AG-VertreterInnen nur auf Vorschlag der Ar-beitsgemeinschaften gewählt werden können, garantiert außerdem, dass der politische Willen der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auch wirklich wahrge-nommen wird.

Die Partei betont oft, sie wolle die Engagierten möglichst breit beteiligen und die Erfahrungen, die die Mitglieder einbringen, nutzen. Dazu gehört, dass man die Menschen ernst nimmt und nicht über ihre Köpfe hinweg entscheidet.

Es heißt dazu auf der SPD-Internetseite:
„Die *Spezialisten* in der SPD sind die Arbeitsgemeinschaften. Ob jung oder alt, Arbeitnehmer oder Selbständige: Unsere Arbeitsgemeinschaften setzen den richtigen Fokus. Informieren Sie sich, was es alles gibt und wen Sie ansprechen können, um mitzumachen.“

„Die Arbeitsgemeinschaften konzentrieren sich auf bestimmte Themenbereiche. Sie erarbeiten Lösungsvorschläge für Sachfragen, setzen sich mit aktueller Politik auseinander und spielen im innerparteilichen Willensbildungsprozess eine wichtige Rolle.“
Diesem Bekenntnis sollen nun Taten folgen !

Mit dieser Satzungsänderung, der Beteiligung der AGs mit Sitz und Stimme in den Vorständen, wäre und würde ein wichtiger Schritt in diese Richtung gegangen.

Landesvorstand

Wolf-Dietrich Waack

Landesvorsitzender

SPD-LV AG 60plus Thüringen

Antrag II

zum Landesparteitag am 6. März 2010 in Ilmenau

Finanzielle Unterstützung des SPD-Landesverbands Thüringen zur Erhaltung der Gedenkstätten „Goldener Löwe“ in Eisenach und „Gothaer Tivoli“ in Gotha


1. Gedenkstätte „Goldener Löwe“,
Marienstraße 57 - 99817 Eisenach

Wie bekannt, ist diese Gedenkstätte die Gründungsstätte der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei vom 7. bis 9. August 1869 in Eisenach.

Im vergangenen Jahr bestand die Thüringer SPD damit seit 140 Jahre.

August Bebel und Wilhelm Liebknecht eröffneten hier (7. August 1869) den ersten allgemeinen deutschen Arbeiterkongress.
Die Gründung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Deutschlands (SDAP) fand dann aber am 8. August 1869 im Eisenacher Hotel „Zum Mohren“ statt. Dieses Hotel gibt es heute nicht mehr. Deshalb wurde der „Goldene Löwe“ zum Symbol der Gründung der SDAP.

In der Gedenkstätte werden zur Zeit zwei kleinere Ausstellungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung und der Gründung der Sozialdemokratie gezeigt. Die Friedrich-Ebert-Stiftung will 2010 eine neue Ausstellung für den „Löwen“ konzipieren, die im Frühjahr 2011 eröffnet werden soll.

Die August-Bebel-Gesellschaft e. V. ist Träger dieser Gedenkstätte. Die Betreuung der Ausstellungen und die Organisation von Veranstaltungen werden von den Vereinsmitgliedern ehrenamtlich abgesichert.

2. Gedenkstätte „Gothaer Tivoli” in Gotha
Am Tivoli 3 - 99867 Gotha

Am 5. November 1865 hielt August Bebel eine Rede in einer Arbeiterversammlung im „Kaltwasser’schen Saal", dem späteren „Tivoli".
Gotha und das Tivoli sind besondere Orte der wechselvollen Geschichte der Arbeiterbewegung und der Sozialdemokratie. Vom 22. bis zum 27. Mai 1875 fand der Vereinigungskongress des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins (ADAV / „Lassalleaner") und der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP / „Eisenacher") zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAPD) im „Kaltwasser’schen Saal" statt [siehe auch oben]. Da-bei wurde das von Karl Marx heftig kritisierte „Gothaer Programm“ verabschiedet.

In Gotha fanden ferner die SPD-Parteitage von 1876, 1877 sowie 1896 statt und wurde 1917 die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) gegründet.
Am 27. Januar 1990 wurde der SPD-Landesverband Thüringen im Tivoli wieder gegründet. Willy Brandt sprach danach vor etwa 100.000 Menschen auf dem Gothaer Hauptmarkt.

Der seit 1992 existierende Förderverein Gothaer Tivoli e.V. hat Mitglieder aus ganz Deutschland und betreibt seit 2005 die Gedenkstätte mit all ihren Kosten und immensen Nebenkosten. Die Neukonzipierung der derzeitigen Ausstellung ist dringend notwendig!

Begründung :

Wir sind der Auffassung, dass diese geschichtsträchtigen Häuser der Sozialdemokratischen Partei als erhaltenswürdige Objekte zu gelten haben. Wir haben daher auch eine historische Verpflichtung diese Gedenkstätten zu erhalten.
Es besteht für uns kein Zweifel an der herausragenden Bedeutung dieser Objekte für die Deutsche Sozialdemokratie.

Wir sind der Meinung, dass die Gedenkstätten neben Mitteln der Bundes-SPD auch durch die Landes-SPD Thüringen zu fördern bzw. zu unterhalten ist.

Der Landesvorstand der AG 60plus hat sich einstimmig für die Erhaltung und Förderung beider Objekte bekannt. Die Landespartei wird hiermit aufgefordert entsprechende Mittel vorzuhalten.

Landesvorstand

Wolf-Dietrich Waack

Landesvorsitzender

SPD-LV AG 60plus Thüringen

Antrag III

zum Landesparteitag am 6. März 2010 in Ilmenau

Pflegestützpunkte – Sicherung (Pilotprojekt Jena) und weiterer Ausbau

Thüringen hat sich grundsätzlich für die Errichtung von Pflegestützpunkten entschieden. Das Pilotprojekt in Jena, das mit Zuwendungsbescheid vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannt wurde, hat seinen Betrieb im Juni 2008 offiziell aufgenommen. Die Finanzierung ist bisher allerdings nur bis Juni 2010 abgesichert. Hier liegt ein sofortiger Handlungsbedarf vor.

Wir erwarten außerdem, dass die bisher vorgesehene Einrichtung von Pflege-stützpunkten in Gera, Eisenach, Hildburghausen und im Ilmkreis noch in die-ser Legislaturperiode sukzessive umgesetzt wird.

Außerdem ist die gesetzlich vorgeschriebene Drittelfinanzierung (SGB XI § 92 c) jetzt auch in Thüringen durchzusetzen.

Begründung

Durch Pflegestützpunkte wird die gesundheitliche Versorgung und pflegerische Betreuung wesentlich effizienter - und dies zugunsten der Betroffenen wie auch der verschiedenen Anbieter von Leistungen. Denn sie vermindern die vorherr-schenden Schnittstellenprobleme in der Versorgungslandschaft. Dies wird vor al-lem dadurch erreicht, dass hier die vorhandenen Beratungsinfrastrukturen und die Leistungsanbieter besser aufeinander abgestimmt und auf dieser Basis optimiert werden.

Diese Aufgabe ergibt sich aus Paragraph 92c des SGB XI, der vorschreibt, alle an der Versorgung beteiligten Akteure miteinander zu vernetzen. Es kommt so zu sinnvollen Kooperationsverbünden, in denen etwa der Schmerztherapeut, der Onkologe des Krankenhauses, der ambulante Pflegedienst und der ambulante oder stationäre Hospizdienst im Sinne einer ganzheitlichen Versorgung gut zu-sammenarbeiten.

Generell wird durch Pflegestützpunkte eine Gegenüberstellung der vorhandenen und der benötigten Angebote möglich. Nur auf dieser Datenbasis lässt sich über Weiterentwicklungsmöglichkeiten des gesamten Versorgungs- und Pflegesystems diskutieren.

Landesvorstand

Wolf-Dietrich Waack

Landesvorsitzender

 
 

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