
Thomas Liehr, Vertreter der Jusos Thüringen bei Mehr Demokratie
Die Thüringer CDU gibt ihren Widerstand gegen die Direkte Demokratie auf

Die Thüringer CDU gibt ihren Widerstand gegen die Direkte Demokratie auf
Die Landesregierung stimmt am Freitag den Forderungen des Volksbegehrens für „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ zu und wird ihre Änderungen an der Thüringer Kommunalordnung zurücknehmen. Damit wird das Gesetzt, welches letztes Jahr über von 250.000 Thüringern unterzeichnet wurde, in Kraft treten.
Damit scheiterte der Versuch von Dieter Althaus und der CDU-Landesregierung, die Mitbestimmung der Menschen im Freistaat zu verhindern. Die CDU-Mehrheit im Landtag änderte vor wenigen Monaten die gesetzliche Grundlage des Volksbegehrens und führte dabei die so genannte „Amtsstubensammlung“ ein. So sollte den Organisatoren von Bürgerbegehren die Möglichkeit genommen werden, für ihre Ziele auf der Straße Unterschriften zu sammeln. Weiter wäre im Falle eines erfolgreichen Volksentscheids eine in sich widersprüchliche Kommunalordnung entstanden.
„Wir haben mit vereinten Kräften und Entschlossenheit bewiesen, dass sich der Glaube an ein Ziel und persönliches Engagement lohnen. Der Erfolg des Volksbegehrens zeigt deutlich, dass Änderungen immer möglich sind, vorausgesetzt dass Resignation keine Option darstellt.“, freut sich Thomas Liehr, der Vertreter der JUSOS THÜRINGEN im Bündnis von „Mehr Demokratie“.
Das künftige Gesetz über Bürgerbgehren in Kommunen senkt die Quoren deutlich. Damit sich ein Stadt- oder Gemeinderat mit einem Antrag befassen muss, sind dann Unterschriften von einem Prozent der Bevölkerung bzw. maximal 300 Stück nötig. Bei Bürgerbegehren sind es sieben Prozent (maximal 7.000 Unterschriften) bei freier Sammlung und sechs Prozent bei Sammlung in Amtsstuben, bei Bürgerentscheiden in Orten bis 10.000 Einwohner 20 Prozent, bis 50.000 Einwohner 15 Prozent, ab 50.000 Einwohner 10 Prozent. Weiter wird das Mindestalter der "Stimmberechtigten" auf 14 Jahre gesenkt und selbst Menschen ohne deutschen Pass können sich beteiligen, vorausgesetzt sie wohnen seit mindestens drei Monaten in ihrem Ort. Zusätzlich wurde der Katalog der Themen, über welche die Bürgerinnen und Bürger entscheiden dürfen, stark erweitert.
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