
Europas wird konkret. Beispiel 41: Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit. Die Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit ist Bestandteil des in allen EU-Staaten geltenden Gemeinschaftsrechts.

Europas wird konkret. Beispiel 41: Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit. Die Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit ist Bestandteil des in allen EU-Staaten geltenden Gemeinschaftsrechts.
Alle Bürger*innen besitzen dadurch das Recht ungeachtet des Mitgliedstaats oder konkreten Wohnorts eine Beschäftigung unter den gleichen Bedingungen annehmen zu können. Es darf keine Hürden für ausländische Bewerber*innen geben, der Lohn muss gleich sein und natürlich gelten insgesamt gleiche Arbeitsbedingungen.
Rechtsgrundlage ist der Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), aber die Freizügigkeit ist genauso in der Grundrechtscharta der Europäischen Union festgeschrieben. Obwohl der gemeinsame Europäische Markt noch viele Defizite hat und vor allem die soziale Gerechtigkeit oft zu kurz kommt, ist die Durchsetzung der Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Das Foto-Projekt „100 mal Europa“ des Spitzenkandidaten Jakob von Weizsäcker zeigt, wie stark Europa den Alltag seiner Bürgerinnen und Bürger berührt. Was die SPD plant, um Europa noch lebenswerter zu gestalten, erfahren Sie hier: Infos zur Europawahl.
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