SPD- Kreistagsfraktion informiert

Veröffentlicht am 27.12.2006 in Allgemein
Leitsätze zur Schulnetzplanung im Landkreis Gotha
Einleitung
Der demographische Wandel, insbesondere der drastische und schlagartig eingetretene Geburtenrückgang nach der Wende in den Jahren 1989/90, hat die Geburtenrate in den neuen Bundesländern fast halbiert. Dieses Wellental der Bevölkerungsentwicklung hat die Kindergärten und die Primar- und Sekundarstufe I der Schulen durchlaufen.
Derzeit läuft diese negative Welle in die Oberstufe der Gymnasien und in die Berufsausbildung. Dort werden in den nächsten Jahren erheblich geringere Teilnehmerzahlen zu erwarten sein. Allerdings hat die Geburtenrate im Laufe der 90er Jahre wieder zugenommen, so dass in einigen Jahren ein erneuter Anstieg bevorsteht, der jedoch längst nicht die Geburtenzahlen der Vorwendezeit erreichen wird. Dieser Zuwachs muss unbedingt berücksichtigt werden, da es politisch unverantwortlich ist, jetzt Schulen zu schließen, deren Raumkapazität in einigen Jahren wieder dringend erforderlich ist.
Zur Belegung von Schulen ist zu bedenken, dass es nicht mehr sinnvoll ist, Belegungszahlen, wie sie vor und nach der Wende möglich waren, für die derzeitige Situation zu übernehmen. Die Anforderungen an Schule sind gestiegen und neue Fachkabinette sind eingerichtet worden. Die dringend erforderliche Individualisierung pädagogischer Angebote erfordert einen größeren Raum, und das gilt nicht zuletzt auch für die Schülerinnen und Schüler, die in einer individualisierten Gesellschaft heranwachsen und die nicht mehr in sehr engen Lernkollektiven auf engem Raum zusammengefasst werden können. Daraus könnten heute soziale und personale Probleme in den Schulen entstehen, die keinesfalls eintreten dürfen und auf die hier aus vielen Gründen explizit hingewiesen werden muss. Räumliche Enge ist auch für die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer unzumutbar geworden - und es ist angesichts der hohen Gesamtkosten der Bildung auch in wirtschaftlicher Hinsicht völlig unvertretbar, vielleicht sogar verantwortungslos.
Andererseits entsteht durch den demographischen Wandel das Problem einer
zu geringen Belegung der Schulen. Außer Frage steht, dass Schulen eine Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern haben müssen, um pädagogische Angebote realisieren zu können. Zwar können auch kleine Schulen, sogar Schulen mit klassenübergreifendem Unterricht und "kleine Schulen" durchaus hervorragende pädagogische Arbeit leisten, aber die Problematik einer kritischen Untergrenze der Schülerzahlen ist damit nicht entschärft, sondern nur relativiert.


Grundsätzliches 

Schulen sind ein Teil der lokalen und regionalen Kultur und Lebenswelt. Viele von ihnen sind zum Teil schon vor mehreren Jahrhunderten errichtet worden, und oftmals erinnern die alten Straßennamen wie "Schulstraße" an die Existenz der Schule und an die Bedeutung, die ihnen zugemessen worden ist. Für ihren Unterhalt sind immer erhebliche Aufwendungen in Kauf genommen worden. Schulschließungen mussten erfolgen, wenn Schulen an Bedeutung verloren und nicht mehr besucht worden sind. Schulen sind ein Teil der regionalen Geschichte. Im Landkreis Gotha haben viele Schulen eine lange SchultraditionGotha: Gymnasien Ernestinum und Arnoldi; Fachschule für Bau und Verkehr, Ohrdruf: Gymnasium Gleichense, Schnepfenthal u.v.a.). Das Sprachengymnasium Schnepfenthal ist (nur) ein Beispiel für die Sicherung der großen Tradition einer Schule und für die Bereitschaft, hier ganz erhebliche, vielleicht sogar überproportional große Beträge aufzuwenden. Diese Traditionen sind in den Schulen verankert, sie werden sehr liebevoll und mit großem Aufwand gepflegt (Festveranstaltungen, Festschriften, Schulgeschichten!), und sie bieten damit einen höchst wichtigen Ansatzpunkt zur Pflege einer regionalen kulturellen Identität. Schulen sind ein Teil der Lebensqualität in den Dörfern und Städten. Mit dem Eintritt in die Schule beginnt für Kinder ein neuer Lebensabschnitt, und es ist von großer Bedeutung, dass das möglichst am Wohnort geschehen kann. Schulen leisten einen Beitrag zur Verankerung junger Menschen in der Region. Dabei müssen Weltoffenheit und Regionalisierung in einer guten Balance gehalten werden. Schulen sind ein Teil der regionalen Entwicklungspolitik und der Gewerbe- und Wirtschaftsförderung. Sie fördern Ansiedlungen von Betrieben und steigern die Attraktivität eines Wohnumfeldes. Durch Bildung und Qualifizierung sichern sie die Leistungsfähigkeit des Nachwuchses, fördern die soziale und politische Integration und sind Träger von Innovationen (insbesondere die beruflichen Schulen und Hochschulen). Diese Einsicht ist seit über mindestens 200 Jahren die Grundlage einer guten Kultur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik. Der Preis dieser Schulpolitik war nie gering, er ist immer als eine unabdingbar erforderliche Zukunftsinvestition verstanden worden.


Schulen und ihre Tradition 

Traditionsreiche Schulen dürfen nicht aufgelöst werden. Es ist sicherzustellen, dass Schulen und Schultraditionen fortgesetzt werden. Diese Traditionen sind - das ist durch die Schulgeschichtsforschung gut belegbar - nicht an Gebäude gebunden, sondern an pädagogische Konzeptionen und an (viele) Personen, die diese Konzeptionen und Traditionen lebendig halten und damit pflegen und bewahren. Schulen würden sich selbst auflösen, wenn sie zu Museen werden. Deshalb sind eine gute räumliche Versorgung und eine stabile Sicherung der Belegung durch Schülerinnen und Schüler erforderlich. Dazu haben Schulen immer kooperiert, teilweise andere Schulformen integriert(z.B. Gymnasien und Realschulen/Realgymnasien im 19./20. Jahrhundert, konkret am Beispiel der Ohrdrufer Höheren Schule zu zeigen) und gemeinsam Gebäude und Räumlichkeiten genutzt. Die verschiedenen Schulformen haben ihren Sinn jedoch nicht in ihren Traditionen, sondern in der Sicherstellung eines differenzierten, leistungsfähigen, attraktiven und modernen Schulangebots. Um dieses zu garantieren, ist die Politik dazu verpflichtet, die entsprechenden Rahmenbedingungen vorzuhalten und damit auch die bildungspolitische Wertschätzung der verschiedenen Bildungsangebote und Schultraditionen zum Ausdruck zu bringen.


Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte 

Schulen unterliegen - wie alle anderen öffentlichen Investitionen hoffentlich auch - einem Wirtschaftlichkeitsprinzip. Schulen müssen unterhalten und laufend instand gesetzt werden. Zum Teil ist bei den Schulen des Landkreises der Instandsetzungsaufwand sehr groß und oftmals auch unabweisbar, wie z.B. bei den Brandschutzauflagen. Solche Kosten-Nutzen-Rechnungen können aber keinesfalls den Ausschlag für die Schließung von Schulgebäuden geben. Diese Entscheidungen sind immer politische Entscheidungen, und sie sind entsprechend zu begründen und zu vertreten. Einen finanziellen "Sachzwang" gibt es hier nicht, aber die Verpflichtung besteht, mit öffentlichen Mitteln sparsam und effektiv umzugehen und sie zum größtmöglichen Nutzen einzusetzen. In den kommenden Jahren und Jahrzehnten ist mit großer Sicherheit ein deutlicher Rückgang der dem Land Thüringen insgesamt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu erwarten, z.B. durch die bereits auf Bundesebene beschlossene Reduzierung von Transferzahlungen. Bei der Kalkulation der Wirtschaftlichkeit von schulpolitischen Entscheidungen sind auch die Kosten für die Schülerbeförderung und für den Rückbau oder die Nachnutzung der Schulgebäude mit zu kalkulieren. Einsparpotentiale bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Schulgebäuden sind unbedingt zu nutzen. Eine Politik, die marode Schulgebäude an die Gemeinden rücküberträgt, ist als außerordentlich problematisch einzuschätzen. Sie legt die Gemeinden als Eigentümer der Schulgebäude fest, ohne diesem Eigentümer das Nutzungsrecht zu übertragen, weil die gleiche politische Instanz mir einer politischen Entscheidung(Schulschließung!) die Grundlage dafür entzieht. Schulen sind Spezialgebäude, sie lassen nur mit sehr großem Aufwand und nur in wenigen Einzelfällen eine neue Nutzung zu.
Im Klartext: Schulgebäude müssen abgerissen werden. Die Abrisskosten jenen Gemeinden aufzulasten, die schon durch den Verlust der Schulen betroffen sind, ist eine höchst problematische Politik.


Identität von Schulen - Zusammenlegungen und Bildung von Außenstellen  

Der Schulnetzplan sieht die Bildung von Außenstellen im Bereich der Gymnasien vor (Ohrdruf, Neudietendorf). Vom Grundsatz her hat die SPD-Fraktion immer darauf wert gelegt, dass Gymnasiale Schulstandorte erhalten bleiben. Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass die Standorte Ohrdruf und Neudietendorf nicht aufgegeben werden. Die Bildung von "Außenstellen" erweckt den Eindruck, dass diese Schulen als nachgeordnete Dienststellen einer anderen Schule sowohl ihre kulturelle und historische Identität als auch ihren Anspruch auf eigenständige Gestaltung des Schullebens und der Schulkultur aufgeben müssen. Auch der Verdacht, dass die Bildung von Außenstellen die Vorboten einer bevorstehenden Schließung sind, ist offensichtlich geäußert worden. Dem muss entschieden entgegengetreten werden. Eine Entwicklung im Sinne von "nachgeordneten Dienststellen" muss unbedingt verhindert werden. Sie ist angesichts der breiten Entwicklung zu mehr Schulautonomie und mehr Budgetverantwortung absolut kontraproduktiv. Aus der Sicht der SPD-Fraktion ist es unabdingbar erforderlich, sich der Frage nach der erforderlichen Schülerzahl zur Durchführung einer qualifizierten gymnasialen Oberstufe zu stellen. Schülerzahlen um Umfang von 30 - 45 Jugendlichen können zu dem Problem führen, dass ein differenziertes Oberstufenangebot nicht mehr bereitgestellt werden kann. Hier droht insgesamt ein Qualitätsverlust der einzelnen Schulen, vielleicht auch ein Bildungsprovinzialismus, der weder verantwortungsbewusst noch für die jungen Menschen entwicklungsfördernd ist. Deshalb ist die Bildung gemeinsamer Oberstufen zwischen den Gymnasien ein unbedingt gründlich zu erwägender Weg, um dieser Entwicklung entgegenzusteuern. In der aktuellen Bildungsdiskussion wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kultusministerkonferenz zu einer einheitlichen, wenig differenzierten Oberstufe zurückkommen wolle. Diese Tendenzen sind pädagogisch außerordentlich kontrovers zu diskutieren, es sprechen viele Gründe dafür, unterschiedliche individuelle Schwerpunkte im gymnasialen Bildungskanon setzen zu können. In der Tradition der Gymnasien (humanistische, neusprachliche, naturwissenschaftliche - und mittlerweile auch viele andere) hat es seit ca. 150 Jahren solche Differenzierungen gegeben. Die Thüringer Spezialgymnasien können nur deshalb bestehen, weil solche inhaltlichen Differenzierungen im gymnasialen Bildungskanon möglich sind, und die beruflichen Gymnasien sind ebenfalls auf solche Möglichkeiten angewiesen. Beiläufig sei angemerkt, dass sie in einer gewissen Weise das Erfolgsmodell "Berufsausbildung mit Abitur" fortsetzen. Eine vollständig Vereinheitlichung des gymnasialen Oberstufenbildungskanons kommt also aus bildungspolitischer Sicht nicht in Frage und wäre außerordentlich rückschrittlich. Stattdessen muss ein möglichst umfangreiches inhaltliches Bildungsangebot sichergestellt werden. Das spräche dafür, ein virtuelles Oberstufenzentrum in der Stadt Gotha und evtl. in einer Kooperation der Gymnasien in Ohrdruf und Friedrichroda anzustreben. Das setzt voraus, dass die Gymnasien und ihre Leitungen und Lehrerkollegien im Landkreis diese Entwicklung programmatisch aufnehmen und nach Umsetzungsformen suchen.


Zur Terminologie im Schulnetzplan und zur Realität der 

Schulentwicklung

Im Entwurf des Schulnetzplanes ist von der Auflösung von Schulen und von der Gründung von Außenstellen die Rede. Das entspricht den Vorgaben des Thüringer Schulgesetzes und ist aus rechtlicher Sicht korrekt. Tatsächlich werden viele Schulen nicht "aufgelöst", sondern mit anderen Schulen verbunden oder vereinigt (Grundschulen und Regelschulen Georgenthal/Tambach-Dietharz, Regelschulen Crawinkel/Ohrdruf und Molschleben/Warza, Gymnasien Gleichense Ohrdruf/Ernestinum, und v. Bülow- Neudietendorf/Gustav-Freitag - Gotha).
In der schulpolitischen Praxis geht es in mehreren Fällen um die Weiterführung von Schulen in einem neuen Verbund und um die Bildung von Gymnasien ohne Oberstufen am Ort. Hier ist durch organisatorische Maßnahmen unbedingt sicherzustellen, dass beide Schulteile in der Praxis ihre Eigenständigkeit und Identität behalten und bei der Bildung von Oberstufen kooperieren. Diese Formen sind in der Schulpraxis nicht davon abhängig, ob es sich in rechtlicher Hinsicht um eine "Außenstelle" oder um eine eigenständige Schule handelt. Das jedoch setzt voraus, dass von Anfang an der Schulentwicklungsprozess von allen Beteiligten kooperativ und kollegial geführt wird und auf die Herausbildung entsprechender Verhältnisse hingearbeitet wird.
Schwieriger ist die Situation bei den Schulen, für die im Entwurf des Planes die alternativlose Auflösung empfohlen wird. Das sind die Grundschule in Georgenthal und die Regelschulen in Crawinkel, Georgenthal und Molschleben. Hier muss in jedem Falle geprüft werden, ob diese Auflösungen erforderlich und pädagogisch sinnvoll und vertretbar sind. Das gilt auch für Schulwege und Verkehrsverbindungen. Bei diesen Entscheidungen müssen auch wirtschaftliche Faktoren mit berücksichtigt werden. Grundsätzlich muss auch geprüft werden, ob die aufnehmenden Schulen von der Kapazität her geeignet sind, und nicht zuletzt müssen auch verschiedene Lehrerkollegien integriert werden. Das ist eine Problematik, die nicht unterschätzt werden darf.


Zur aktuellen schulpolitischen Diskussion im Landkreis Gotha Nach der Veröffentlichung des Entwurfs des Schulentwicklungsplanes ist im Landkreis die schulpolitische Diskussion entfacht worden. Durch Stellungnahmen in den regionalen Zeitungen und andere Veranstaltungen wird deutlich. dass die von Schließung bedrohten Schulen in die Offensive zur Verteidigung ihrer Schulen angetreten sind. Das ist gut verständlich, enthält allerdings einige fehlerhafte Darstellungen. Gerade bei den beiden "aufzulösenden" Gymnasien geht es nicht um deren Schließung, sondern um eine Veränderung bei der Bildung der Oberstufen. Wer hier in der Öffentlichkeit das Bild verbreitet, die Schulen seien insgesamt im Bestand gefährdet, stellt die Dinge falsch dar und sorgt dafür, dass durch die sich sofort verringernde Attraktivität des Standortes wirklich nachteilige Entwicklungen eintreten. Die Schulen, die die Schüler anderer Schulen aufnehmen wollen, sind derzeit in der Diskussion kaum vernehmbar. Tatsächlich wird aber die Integration auch für diese Schulen zu erheblichen Veränderungen führen, das gilt für die Belegung von Räumen, die Auslastung von Fachräumen und Sporthallen, für die Organisation des Unterrichts, für den großen Integrationsbedarf. Darin liegen große Herausforderungen und Belastungen für die aufnehmenden Schulen. Das sollte nicht unbeachtet bleiben. 



Schulentwicklung im Landkreis Gotha 

Die Fraktion der SPD im Kreistag schlägt vor, die Problematik der Anpassung der Schulraumkapazitäten an die geringere Schülernachfrage und die Entwicklung tragfähiger pädagogischer Schulstrukturen im Landkreis zunächst in die Hände der Schulen selbst zu legen. Das betrifft erstens die gymnasialen Schulstandorte in Gotha, bei denen aus der Sicht der Fraktion ein Standort (nicht: eine Schule!) aufgegeben werden muss. Vermutlich wird das derzeitige Schulgebäude des Ernestinums aufgrund der erheblichen Sanierungskosten nicht zu halten sein.
Zur Lösung dieses Problems sind verschiedene Varianten denkbar:
  1. die Auflösung eines Gymnasiums
  2. die Weiterführung eines Gymnasiums an einem anderen gymnasialen
    Standort, entweder:
    1. verbunden mit der Auflösung der bisherigen Schule an diesem Standort oder
    2. Weiterführung von zwei getrennten Gymnasien an einem Schulstandort oder
    3. Weiterführung als zwei kooperierende Gymnasien an einem Schulstandort oder
    4. Verbindung der beiden Gymnasien an einem Standort und Klärung der Fragen der Benennung der Schule, der Leitung etc.Dabei ist die Tradition der älteren Schule unbedingt zu wahren. Das muss sich nicht nur in der Namensgebung, sondern auch in der Erweiterung des Bildungsangebots und des pädagogischen Potentials niederschlagen.

Die zweite Frage ist die Bildung einer virtuellen gymnasialen Oberstufe für die Klassen 10 und 11 in Gotha. Hier könnten durch Profilierung der einzelnen Gymnasien evtl. besondere Schwerpunktsetzungen der einzelnen Schulen oder durch Kooperationen erweiterte Wahlmöglichkeiten eröffnet werden. Das setzt voraus, dass alle Gymnasien es nicht darauf anlegen "ihre" Schüler um jeden Preis in "ihrer" Schule zu halten, sondern die Mobilität beim Übergang von Klasse 10 nach Klasse 11 zu fördern. Die Weiterentwicklung der Schwerpunktbildungen in den einzelnen Gymnasien könnte eine deutliche Verbesserung der pädagogischen Leistungsfähigkeit zur Folge haben.


Die Gymnasien in Ohrdruf und Neudietendorf müssen an einem solchen Oberstufenmodell beteiligt werden. Auch für den Fall, dass sie die Oberstufe in ihren Schulräumen am Ort verlieren, müssen die Lehrerinnen und Lehrer die Chance haben, in den Oberstufen in Gotha zu unterrichten und diese mit zu gestalten. Das ist für das professionelle Selbstverständnis und für die Arbeit der Gymnasiallehrer unabdingbar erforderlich und sicherzustellen. 

Für die Regelschulen in Crawinkel und Molschleben ist zuerst zu prüfen, ob eine Zusammenlegung mit den Schulen in Ohrdruf und in Warza von der Raumkapazität unter vertretbaren Belastungen überhaupt möglich, sinnvoll und vertretbar ist. Vor einer Schließung ist grundsätzlich zu prüfen, in welchem Umfang eine Weiterführung rechtlich formal als "Außenstelle" und real als Kooperation von zwei Schulen an zwei Standorten möglich ist. Das gilt auch für die Regelschule in Georgenthal. Hier ist vor einer Schließung zu prüfen, ob durch eine Kooperation mit der Regelschule in Tambach-Dietharz wenigstens ein Teil dieser Schule in Georgenthal verbleibt und dort mit der Grundschule zusammen in einem Schulgebäude untergebracht wird. Gleiches ist für die Grundschule in Tambach-Dietharz zu erwägen. Nach dem schulplanerischen Leitsatz: "Kurze Beine - kurze Wege" würde vieles dafür sprechen, die Grundschule in Tambach-Dietharz zu belassen und sie als kleine Schule innerhalb der Räumlichkeiten der dortigen Regelschule weiterzuführen.


Entwicklungsperspektiven: Schulautonomie und Schulqualität 

In der schulpolitischen Diskussion werden zunehmend mehr Modelle diskutiert, die Schulen ein höheres Maß an Autonomie bei der Gestaltung, Organisation und Verwaltung der Ressourcen einräumen. Das Ziel solcher Entwicklungen ist die Schärfung der je speziellen Schulprofile und Leistungsfähigkeit. Auch im Landkreis Gotha gibt es viele Bestrebungen, Schulen in den jeweiligen Regionen neu zu verankern, spezielle Bildungsangebote zu entwickeln (z.B. das freiwillige zehnte Schuljahr) und eigene Profile herauszuarbeiten. Diese Tendenzen sind nachhaltig zu fördern. Sie bieten die Chance einer neuen Form der Qualitätsentwicklung, die in Zukunft außerordentlich wichtig wird. Dazu gehören kulturelle Angebote in der Region, Vernetzung mit anderen Schulen, Sicherstellung von Übergangsprozessen (insbesondere in Ausbildung und Beschäftigung), Kooperation mit Eltern, Betrieben, Verwaltungen, Verbindung von ehrenamtlichem und professionellem Engagement etc. Auch die Chancen des Karriereweges Regelschule - berufliches Gymnasium muss in der Öffentlichkeit einen anderen Stellenwert erhalten, um damit die Karrierechancen der Absolventen der Regelschulen und die Attraktivität dieser Schulen im Vergleich mit den Gymnasien zu verbessern. Solche Entwicklungslinien werden die gute Schulpolitik der Zukunft kennzeichnen. Sie lassen sich evaluieren und in politische Entscheidungen über die Förderung von Schulen übersetzen. Die schlichte Frage nach den Belegungszahlen würde darüber an Bedeutung verlieren.


Zur Realisierung der hier vorgetragenen Vorschläge 

Das hier vorgelegte Papier zielt darauf, die Kontroversen in der Schulnetzentwicklung zu versachlichen und Wege zu eröffnen, um die unabweisbar erforderlichen Entwicklungen in eine konstruktive Richtung zu bringen. Dabei sollen Schultraditionen und -schwerpunkte gewahrt, Leistungsfähigkeit und Leistungswille erhalten und gefördert werden. Insbesondere geht es auch darum, größere Enttäuschungen über "Schulschließungen" soweit wie möglich zu vermeiden. Das setzt voraus, dass übertriebene lokale Interessenfokussierungen und Identifikationen ebenso überwunden werden wie Interesselosigkeit auf Seiten jener Schulen, deren Bestand im Entwurf des Schulentwicklungsplanes nicht in Frage steht. Tatsächlich werden fast alle Schulen von erheblichen Veränderungen betroffen sein. Es kommt jetzt darauf an, auf einer kollegialen Ebene der beteiligten Lehrerkollegien und auf einer vernünftigen Abschätzung der Vor- und Nachteile durch die lokal verankerten Kommunalpolitiker zu Lösungen zu kommen, die konstruktiv, dauerhaft und nachhaltig positiv sind. Außer Frage steht auch, dass alle Beteiligten sich selbst darauf verpflichten sollten, die anstehenden Veränderungen auch aus dem Blickwinkel der Schülerinnen und Schüler zu betrachten und deren optimale Förderung nicht aus den Augen zu verlieren.


Gotha, der 07.11.2006 

SPD- Kreistagsfraktion


Neuer Service, der Text als PDF- Datei zum herunterladen:  

Schulnetz3a (pdf, 470 KB)
 
 

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