Gleiches Arbeitslosengeld II in Ost und West

Veröffentlicht am 20.02.2006 in Allgemein

Nun endlich ist es verabschiedet, das Erste Gesetz zur Änderung des II. Sozialgesetzbuches (SGB II). Der Bundestag hat es am 17. Februar beschlossen. Damit wird das Arbeitslosengeld II auch in den neuen Bundesländern 345 ¤ betragen. Die Angleichung erfolgt zum 1. Juli 2006.

Mit der beschlossenen Anhebung des ALG II für die neuen Bundesländer wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt und eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, die zur Zeit der Verabschiedung (2004) im 14. Jahr der Wiedervereinigung besser gar nicht erst entstanden wäre. Für die Bürgerinnen und Bürger der neuen Bundesländer sind die unterschiedlichen Regelleistungen innerhalb eines Landes unverständlich.
Die Neufassung der pauschalisierten Regeleistungen bei Arbeitslosengeld II sieht nunmehr folgendermaßen aus:

Alleinstehende/r oder Alleinerziehende/e 100 % -> 345 ¤
Sonstige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft:
bei Partnern ab Beginn Des 19. Lebensjahresjeweils 90 % -> 311 ¤
Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 % -> 276 ¤
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 % -> 207 ¤

Doris Apel

 
 

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