Zanker fordert die finanzielle Hilfe vom Land für den Landkreis

Veröffentlicht am 07.02.2014 in Steuern & Finanzen

Für die hochverschuldeten Kommunen Schlotheim und Obermehler veranlasste das Thüringer Finanzministerium im Dezember 2013 bzw. Ende Januar 2014 Bedarfszuweisungen, um deren finanzielle Schieflage zu entlasten.

Mit Bescheid vom 17. Dezember 2013 wurde der Gemeinde Obermehler für das Haushaltsjahr 2013 eine nichtrückzahlbare Bedarfszuweisung in Höhe von 1.357.176,57 Euro gewährt. 569.485,27 Euro davon wurden zweckgebunden zur Begleichung der Kreisumlagerückstände aus den Jahren 2011 und 2012 sowie der Kreisumlage für das Jahr 2013 bereitgestellt.

Erst vor wenigen Tagen beschied das Thüringer Finanzministerium eine nichtrückzahlbare Bedarfszuweisung an die Stadt Schlotheim in Höhe von insgesamt 2.780.141,24 Euro. 2.192.386,20 Euro davon wurden zweckgebunden zur Begleichung der ausstehenden Kreisumlage aus den Jahren 2010, 2012 und 2013 ausgereicht.

Landrat Harald Zanker reagierte darauf so: „Wir freuen uns, dass den beiden Kommunen mit den Bedarfszuweisungen des Landes geholfen wurde. Durch die Zweckbindung eines großen Teils der Zuwendungen zur Begleichung von Kreisumlagerückstände gelangen erhebliche Mittel in den Kreishaushalt.
Diese Unterstützung erfolgte im Fall von Schlotheim mit der Auflage, dass das Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt noch angepasst und fortgeschrieben werden muss.

Es bleibt für mich jedoch fraglich, warum das Land dem Unstrut-Hainich-Kreis, der ein vom Kreistag beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept vorlegte, nicht in gleicher Weise unterstützte, sondern einen Beauftragten für die Finanzen des Kreises einsetzen will, dessen Tätigkeit wiederum zu Lasten der Kreiskasse honoriert werden muss“.

Quelle: http://www.unstrut-hainich-kreis.de

 
 

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