Wolfgang Lemb (SPD) kritisiert Aussagen des Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz

Veröffentlicht am 23.12.2011 in Freiheit & Sicherheit

Wolfgang Lemb

Beteiligung an Wahlen gilt nach der Ansicht von Verfassungsschutz als „linksextreme Aktionsform“.

Der Thüringer Verfassungsschutz steht im Zentrum der bundesweiten Kritik an den Ermittlungspannen im Falle der rechtsextremen Serienmörder des NSU. Das Versagen der Behörde wird derzeit von mehreren Ermittlungsorganen untersucht.

Scharfe Kritik an den Kompetenzen der Thüringer Verfassungsschützer übt nun der Geraer Landtagsabgeordnete Wolfgang Lemb (SPD). Hintergrund ist die Internetseite des Landesamtes, auf welcher sie die Aktionsformen der so genannten „Linksextremisten“ beschrieben werden.

Laut Thüringer Verfassungsschutz zählen dazu „öffentliche Kundgebungen“ und „offene Agitation“ mit Flugblättern und Plakaten. Die politische Agitation ist laut Wikipedia „Aufklärungsarbeit oder Werbung für politische oder soziale Ziele“.

Weiter zählt der Verfassungsschutz die Beteiligung an Wahlen als linksextreme Aktionsform auf und den Einfluss auf nicht extremistische Zusammenschlüsse.

„Das sind Aktionsformen, die wohl alle im Landtag vertretenden Fraktionen und alle demokratische Parteien in Thüringen durchführen. Damit arbeiten wir nach Angaben des Verfassungsschutzes mit linksextremen Mitteln.“, stellt der Abgeordnete Lemb verwundert fest.

„Der Gipfel des Entsetzens ist erreicht, wenn der Verfassungsschutz selbst die Teilnahme an verfassungsmäßigen, demokratischen Wahlen als „linksextreme Aktionsform“ bezeichnet. Und die Einflussnahme auf nicht extremistische Zusammenschlüsse ist ja bereits erreicht, wenn sich eine Politikerin oder ein Politiker in den Vorstand des örtlichen Kleingartenvereins wählen lässt um mitzuarbeiten.“

Der Abgeordnete Lemb fordert nun von der Landesregierung mit Hilfe einer parlamentarischen Anfrage die Erklärung, an welcher Stelle der Zusammenhang zwischen normalen politischen Aktionen, demokratischen Wahlen und linksextremen Aktionsformen besteht.

„Vor dem Hintergrund, dass der Verfassungsschutz nicht nur auf dem rechten Auge blind ist, sondern mit dem linken auch bestenfalls nur sehr verzerrt sieht, wird die Existenzberechtigung dieser Behörde zu prüfen sein.“, meint Lemb abschließend.

 
 

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