Wohngelderhöhung: Entlastung für Geringverdiener und Kommunen

Veröffentlicht am 22.05.2015 in Wohnen & Leben

Carsten Schneider, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, freut sich anlässlich der heutigen Plenardebatte zur Erhöhung des Wohngeldes über eine bessere Unterstützung von Mieterinnen und Mietern mit geringem Einkommen und eine Entlastung der kommunalen Haushalte.

Schneider: „Bezahlbare Mieten gehören zum Kern sozialdemokratischer Wohnungspolitik. Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen erhalten künftig ein höheres Wohngeld. Denn besonders einkommensschwache Haushalte finden immer schwieriger eine bezahlbare Wohnung. Deshalb ist es endlich an der Zeit, dass das Wohngeld an die Entwicklung der Warmmieten und Einkommen angepasst wird. In Thüringen gab es Ende 2013 rund 25.000 Wohngeldempfänger mit einem durchschnittlichen Wohngeldanspruch von 94 Euro. Dieser Betrag steigt auf rund 130 Euro im Monat. 

Die Wohngelderhöhung wird auch dazu führen, dass viele Geringverdiener nicht mehr mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Wenn ihr Einkommen bisher nicht für den Lebensunterhalt reicht, ist die Miete häufig der entscheidende Kostenfaktor. Viele Betroffene werden in Zukunft aus dem ALG-II-Bezug herauskommen. Als positiver Nebeneffekt werden die kommunalen Haushalte dadurch um rund 100 Millionen jährlich entlastet.“

Bund und Länder teilen sich die Kosten für das Wohngeld; die Reform soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

 
 

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