Uwe Höhn
"Die CDU wird dafür die Quittung bekommen, so wie die SED 1989.", (SPD-Landtagsabgeordneter Uwe Höhn)
"Die CDU wird dafür die Quittung bekommen, so wie die SED 1989.", (SPD-Landtagsabgeordneter Uwe Höhn)
Ralf-Uwe Beck und Steffen Lemme sind die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens "Mehr Demokratie in Kommunen". Am späten Abend trafen sie sich gestern mit Führungsleuten der CDU-Landtagsfraktion. Nicht zur Kungelrunde, sondern um die Taktik der Regierungspartei besser zu verstehen.
Es gibt Krach ums Verfahren. Während Landtagspräsidentin Dagmar Schipanski (CDU) noch die Echtheit von 250 982 Unterschriften für das Volksbegehren überprüfen lässt, drücken ihre Parteifreunde mit Macht einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalordnung ins Parlament. Theoretisch könnte er schon am 10. Oktober verabschiedet werden.
Aus CDU-Sicht eine feine Sache. Die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene würden "in Kürze" gesenkt. Damit folge man einem "offensichtlich verbreiteten Wunsch", sagt CDU-Innenexperte Wolfgang Fiedler, der sich vor dem Volksbegehren als scharfer Kritiker dieses Wunsches profiliert hatte. Nun gehe der Entwurf seiner Fraktion in einigen Punkten sogar weiter als das Volksbegehren, meint er.
Ein Volksentscheid hätte sich damit erübrigt, so das Kalkül der Union. Keineswegs, widerspricht Ralf-Uwe Beck. Denn das Bündnis Volksbegehren besteht auf freier Unterschriftensammlung, während die CDU die Listen nur in Amtsstuben auslegen lassen will. Das ist ein Streitpunkt, aber nicht der einzige. Sie könnten im Landtag alle diskutiert werden, sobald das Volksbegehren von Schipanski als "zustande gekommen" erklärt worden ist und dessen Gesetzentwurf anschließend das Parlament erreicht. So will es das Verfahren.
Es käme frühestens im November an diesen Punkt. Da der CDU-Entwurf schneller ist, dürfte juristisches Geschlinge bereits programmiert sein. "Zynischer kann man die Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger nicht missachten", empört sich der parteilose Innenpolitiker der PDS/Linke-Fraktion, Roland Hahnemann. Auch SPD-Fraktionsvizechefin Heike Taubert spricht von Entmündigung der Bürger. Ihre Sorge, dass es zu verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten kommt, ist nicht aus der Luft gegriffen.
Denn das Volksbegehren bezieht sich auf die derzeit gültige Kommunalordnung. Wird sie mit CDU-Mehrheit verändert, ist dem Entwurf des Volksbegehrens quasi die Geschäftsgrundlage entzogen. Schlimmstenfalls kommt es, einen erfolgreichen Volksentscheid vorausgesetzt, zu völlig widersprüchlichen Regelungen in ein und denselben Paragraphen.
Vielleicht müsste der Entwurf des Volksbegehrens nicht in Gänze einem Volksentscheid vorgelegt werden, deutet Prof. Dr. Michael Brenner, Staatsrechtler an der Uni Jena, auf OTZ-Anfrage eine Lösung an. Wenn sich einige Dinge vorher erledigen, müsse man ja nicht mehr darüber streiten. Doch da Brenner die Entwürfe nicht im Detail kennt, äußert er sich vorsichtig. Völlig zu Recht. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat bereits 2007 Aussagen dazu getroffen, wie eng der Spielraum für Abänderungen im Text von schon zustande gekommenen Volksbegehren ist. Uwe Höhn (SPD) warnt die CDU. Für Manipulationsversuche werde sie im nächsten Jahr die Quittung bekommen.
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