„Die Rente nach 45 Beitragsjahren hilft, soziale Härten zu vermeiden, die Menschen getroffen haben, die nach Jahrzehnten harter Arbeit nicht mehr konnten und mit teils deutlichen Abschlägen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden mussten. Das Rentensystem erhält so die notwendige Balance. Die SPD hat ihr Wahlversprechen damit eingelöst,“ erklärt der Landesvorsitzende des SPD Arbeitnehmerflügels Frank Weber, MdL.
Versicherte, die 45 oder mehr Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können ab 1. Juli 2014 abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen. Dieses Alter steigt parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze bis 2029 auf 65 Jahre an. Auch vorübergehende Zeiten von Arbeitslosengeld-I-Bezug werden bei der Errechnung der
45 Beitragsjahren berücksichtigt. „Die letzten zwei Jahre Arbeitslosigkeit vor Renteneintritt auszuklammern scheint, es sei denn es sind da schon 45 Beitragsjahre erreicht, wie das bei einer Vielzahl von Ausbildungsberufen der Fall ist, notwendig. Sonst laufen wir Gefahr, dass Arbeitgeber die Beschäftigten darauf drängen die letzten zwei Jahre vor dem Rentenbezug in die Arbeitslosigkeit zu wechseln“, so Weber. Gleiches gelte für die Regelungen zur Erwerbsminderungsrente. Diese werden gegenüber dem aktuellen Statut Quo verbessert.
„Natürlich hätte die SPD ohne die CDU in der Regierung noch eine bessere Regelung umsetzen können. Die Union war aber von Anfang an dagegen, dass Menschen nach langjährigem Arbeitsleben frühzeitiger in die verdiente Rente gehen können“, erklärt Weber.
Wer länger arbeiten will, soll dies auch können. Dies wird erleichtert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können künftig vor Erreichen der Regelaltersgrenze (aber nicht mehr nach ihrem Ausscheiden) mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass sie nach Erreichung dieser Altersgrenze weiter im selben Betrieb tätig sein werden. Übergänge aus dem Berufsleben in die Rente sollen insgesamt besser und flexibler gestaltet werden. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Bearbeitet werden die Möglichkeit von Teilrenten und Hinzuverdiensten, das attraktive Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze sowie die Verpflichtung von SGB-II Leistungsberechtigten zur Inanspruchnahme von Renten mit Abschlägen.
Die abschlagsfreie Rente ab 63 kann ab dem 1. Juli 2014 von denjenigen beantragt werden, die die Voraussetzungen erfüllen.
Auch die Erwerbsminderungsrente kann ab diesem Datum von Menschen, die sich noch nicht im Rentenbezug befinden, beantragt werden.