Weiterbau der B 62

Veröffentlicht am 22.10.2012 in Allgemein

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Doht  Drucksache 5/4977

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die in der 97. Plenarsitzung am 21. September 2012 zur Beantwortung verbliebene Mündliche Anfrage namens der Landesregierung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 GO mit Schreiben vom 30. September 2012 wie folgt beantwortet:

  1. Gibt es einen neuen Planungs- und Finanzierungsstand für das Vorhaben?

Nein

 

  1. Hat die Landesregierung dem Bund eine Prioritätenliste als ihren Vorschlag im Vorfeld der diesjährigen Bauprogrammbesprechung übermittelt?

Die Haushalts- und Finanzierungsprogrammbesprechung findet erst im November statt. Das Haushalts- und Finanzierungsprogramm wurde noch nicht übermittelt. Die verwaltungsinternen Abstimmungen hierzu dauern gegenwärtig noch an.

 

  1. In welcher Reihenfolge nach Dringlichkeit wurden dort die verschiedenen Projekte aufgelistet (bitte Wiedergabe der entsprechenden Baumaßnahme)?

Die Abforderung des Bundes für das Finanzierungs- und Bauprogramm sieht in diesem Jahr neben laufenden und zugesagten Bedarfsplanmaßnahmen eine Auflistung getrennt nach weiteren Bedarfsplanmaßnahmen mit vollziehbarem Baurecht und weiteren Bedarfsplanmaßnahmen mit absehbarem Baurecht bis Ende 2013 vor. Die Bundesstraße (B) 62 Ortsumgehung Leimbach wird dementsprechend der Rubrik weitere Maßnahmen mit vollziehbarem Baurecht zugeordnet. Für die Zuordnung der Maßnahmen nach den genannten Kategorien bedarf es keiner Priorisierung.

 

  1. Wie erden die Mittel aus dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm des Bundes in Thüringen verwendet?

Aus dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm des Bundes erhält Thüringen insgesamt 12 Millionen Euro für den Bau der Bundesautobahn 71, davon acht Millionen Euro in 2012 für Abschnitt Heldrungen bis Artern und vier Millionen Euro in 2013 für den Abschnitt Sömmerda bis zur B 85.

 

Carius, Minister

 
 

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