MdL Weber mit Geschäftsführerin Gabriele Matzulla und Pflegedienstleiterin Karina Schäfer Auf seiner Wahlkreisbereisung stattete der für das Altenburger Land zuständige SPD-Landtagsabgeordnete Frank Weber in der vergangenen Woche dem vor Kurzem wiedereröffneten Seniorenheim „Schloss Löbichau“ einen Besuch ab. Gemeinsam mit der Geschäftsführerin der Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft, Gabriele Matzulla, und Pflegedienstleiterin Karina Schäfer verschaffte sich der Abgeordnete ein Bild von der Qualität der Betreuung und dem Hausgemeinschaftskonzept der Einrichtung.
Dabei erfuhr Weber, dass auch die Löbichauer Pflegeeinrichtung von den Auswirkungen der Aussetzung der Wehrpflicht betroffen ist. „Es ist in der Tat so, dass wir in den Bereichen der Haustechnik und der Betreuung auf Zivildienstleistende verzichten müssen und zu wenig junge Menschen den Bundesfreiwilligendienst für sich entdecken“, wusste Matzulla zu berichten. Zudem mache der Heimbetriebsgesellschaft der Umstand zu schaffen, dass die Einrichtung seit vielen Jahren zwar Ausbildungsbetrieb ist und die Kosten dafür auf die Heimplätze umlegen müsse. Andere Pflegeeinrichtungen bilden bei dem derzeitigen Bedarf an Pflegekräften jedoch nicht in gleichem Maße aus und profitierten von Ausbildungsstätten wie der Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft.
Weber, der zugleich Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmer_innen in der SPD Thüringen ist, plädiert deswegen, erneut einen Versuch in Richtung Ausbildungsumlage in der Altenpflege zu unternehmen. „Gerade im Bereich der Altenpflege fehlt es an Fachkräften. Durch ein Umlagesystem würden wir die Pflegeeinrichtungen belohnen, die ausbilden. Sie bekämen nämlich den Ausbildungsaufwand erstattet. Gleichzeitig würden wir diejenigen ermuntern, die bisher zu wenig oder gar keine Lehrlinge im Altenpflegebereich ausbilden, künftig Ausbildungsbetrieb zu werden. Wir schaffen so einerseits Gerechtigkeit im Ausbildungsbereich und wirken andererseits dem drohenden Pflegenotstand entgegen. Die Ausbildungsumlage kann somit ein Teil der Antwort sein, wie man mehr Fachkräfte im Pflegebereich gewinnen kann“, ist sich SPD-Mann Weber sicher.
Im Jahr 2006 erklärte das Thüringer Oberverwaltungsgericht die Erstattung von Ausbildungskosten nach der Thüringer Altenpflege- und Ausbildungsvergütungsverordnung zwar für unrechtmäßig, bezog sich in seiner Urteilsbegründung jedoch nur auf die Art der Ausgestaltung der Umlage. Weber ist zuversichtlich, in einem erneuten Anlauf ein Umlagesystem auf rechtssichere Beine zu stellen und beruft sich dabei auch auf den Koalitionsvertrag mit der CDU, der eine solche Prüfung vorsieht.
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