Vorschaltgesetz soll im Juli in Kraft treten

Veröffentlicht am 19.01.2016 in Allgemein

Thüringens Minister für Inneres und Kommunales, Dr. Holger Poppenhäger, informierte das Kabinett über den weiteren Zeitplan für die Beschlussfassung eines Vorschaltgesetzes zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform. 

„Mit diesem Gesetz werden die verbindlichen Rechtsgrundlagen geschaffen, welche die Kommunen für den weiteren Weg benötigen,“ so Poppenhäger. Schon in der Kabinettsitzung am 23. Februar soll der Gesetzentwurf vorgelegt werden. Nach der Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände und der zweiten Kabinettbefassung ist für erste Beratung durch den Landtag der 20./21. April avisiert. „Ziel ist, das das Gesetz am 1. Juli in Kraft tritt,“ erklärte der Minister.

Neben den Strukturvorgaben des Leitbildes zur Neugliederung der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden wird der Gesetzentwurf Bestimmungen über die Stärkung der Zentralen Orte sowie der Stadt-Umland-Beziehungen oder die Rechtsstellung  der Bediensteten durch eine Verknüpfung mit dem Bundes- und Landesrecht enthalten. Zusätzlich sind Regelungen zur finanziellen Begleitung der Gebietsreformmaßnahmen und zur Änderungen der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) notwendig, die in Verbindung stehen mit einer Mindestgröße von Gemeinden von 3.000 Einwohnern oder verschiedene Strukturvorgaben machen, wie z.B. bei den Gemeindearten (§ 6 Abs. 5 ThürKO), der Rechtsstellung des Bürgermeisters (§ 28 Abs. 2 ThürKO) oder der Bildung, Erweiterung, Änderung und Auflösung von Verwaltungsgemeinschaften (§ 46 Abs. 2 und 3 ThürKO).

Vorgesehen sind zudem ergänzende und angepasste Regelungen zur Erweiterung der Befugnisse der Ortteil- und Ortschaftsräte in den §§ 45 und 45 a der Thüringer Kommunalordnung. In diesem Zusammenhang sind auch Bestimmungen zur Harmonisierung der Dauer der Amtszeiten geplant. „Aufgrund der Komplexität der Materie sehe ich hier einen Regelungsschwerpunkt in den kommenden Wochen,“ betonte Poppenhäger.

 
 

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