Thomas Liehr
Bürgerbegehren fair geregelt, freie Unterschriftensammlung gilt wieder
Bürgerbegehren fair geregelt, freie Unterschriftensammlung gilt wieder
Mit großer Mehrheit hat der Landtag am heutigen Freitag, dem 3. April, dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ zugestimmt. Damit hat das Volksbegehren sein Ziel erreicht: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind jetzt im Freistaat Thüringen bürgerfreundlich geregelt. Zwischen März und Juli 2008 hatte das „Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen“ dafür landesweit 250.982 Unterschriften gesammelt. Im Landkreis Greiz hatten 12.166 Bürger das Volksbegehren unterschrieben.
„Sie alle haben unser Volksbegehren zum Erfolgt geführt“, freut sich Thomas Liehr, stv. Regionalbeauftragter des Volksbegehrens im Landkreis Greiz. „Zum zweiten Mal hat ein Volksbegehren in Thüringen Verbesserungen bei der Bürgerbeteiligung erreicht. Unser Dank gilt allen, die Unterschriften gesammelt und diesen Erfolg erst möglich gemacht haben“, so der 24-Jährige Organisator.
Die drei Landtagsfraktionen hatten sich während der sechsmonatigen Frist für die Behandlung des Volksbegehrens geeinigt, die drohenden Widersprüche in der Kommunalordnung aufzulösen.
Diese waren entstanden, als die CDU im Oktober 2008 die Kommunalordnung, und damit die Gesetzesgrundlage, auf die sich das Volksbegehren bezog, änderte. Unter anderem wurde damals die Amtseintragung für Bürgerbegehren eingeführt. Der Landtag verabschiedete deshalb am zu dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens ein so genanntes Begleitgesetz. Damit enthält die Thüringer Kommunalordnung nun klare und faire Regeln für Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Kommunen. Die Hürden wurden gesenkt, es sind weniger Unterschriften notwendig und mehr Themen zur Abstimmung zugelassen. Die freie Unterschriftensammlung bleibt erhalten: Initiativen können zwischen freier Sammlung und Amtseintragung wählen. Aus dem Bürgerantrag wird ein „Einwohnerantrag“, bei dem auch ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger dafür unterschreiben können, dass sich ein Gemeinderat mit einem Thema befasst. Jugendliche können nun bereits ab dem 14. Lebensjahr, anstatt wie vorher ab 18, einen Einwohnerantrag unterzeichnen.
Für das Einlenken der CDU haben die Oppositionsfraktionen und das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen die Klagen vor dem Thüringer Verfassungsgericht gegen das Vorgehen der CDU im Oktober 2008 jetzt zurückgezogen.
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