Vergabegesetz - Entwurf noch unpraktisch

Veröffentlicht am 02.09.2010 in Arbeit & Wirtschaft

Moderator Tino Zippel (OTZ, v.l.), Rolf Düber (DGB), Dr. Kögel (BVMW), Wolfgang Lemb, Raimund Andersson (TMWAT).

Die Praktikabilität des neuen Thüringer Vergabegesetzes zweifelten gestern Unternehmer, Vertreter des Mittelstandes und der Gewerkschaften sowie Juristen an. Dass es dieses Gesetz voraussichtlich ab 1. Januar 2011 geben soll, begrüßten durchweg alle.

Gera. SPD-Landtagsabgeordneter Wolfgang Lemb hatte sich für die Gesprächsrunde im Novotel Gera den "Vater des Gesetzentwurfes" eingeladen. Raimund Andersson aus dem Thüringer Wirtschaftsministerium prägte als einen Grundsatz: "Ich darf keine Forderung aufstellen, die ich nicht kontrollieren kann oder werde".

"Die Politik verschafft sich mit dem Gesetz eine weiße Weste, aber wir müssen es umsetzen", kritisierte Unternehmer Dr. Wieland Kögel aus Gera den Mehraufwand beim Ausfüllen von Papieren. An der Kann-Formulierung zur Kontrolle stieß sich Anwalt Armin Allgäuer. Dafür sieht Berufskollegin Monika Hofman, dass mit der Möglichkeit von Sanktionen "redliche Unternehmen endlich einen Standortvorteil bekommen". Als stellvertretende Vorsitzende des Landesfrauenrates verlangte sie durchsetzbare Forderungen, um Auftragnehmer mit hoher Frauenquote zu bevorteilen. Mehr Aufwand für Unternehmer erkannte sie nicht.

Auf die Frage von OTZ-Redakteur Tino Zippel, was sich mit dem Gesetz ändern soll, sagte Lemb: "Nicht mehr nur der Preis ist entscheidend". Gewerkschaftssekretär Rolf Düber antworte: "Das wichtigste ist, Tarifdumping zu unterbinden". Laut Andersson soll eine schriftliche Erklärung des Firmeninhabers dafür reichen. "Besser wäre nicht nur die Entsendelöhne heranzuziehen, sondern gleich für alle 8,50 Euro Mindestlohn ins Gesetz zu schreiben", forderte der Gewerkschafter.

Letztlich will der den Koalitionsverhandlungen entsprungene Gesetzentwurf den Einheimischen bessere Löhne sichern. Dem würde auch der auf Vereinfachung bedachte Vorschlag von Dr. Kögel folgen. Die teuersten und billigsten Angebote beiseite legen. Jene Bieter die übrig bleiben, liegen dann auf Augenhöhe. Einfacher könnte auch billiger heißen. Im Schnitt kosten die Prozesskosten schon heute für nur ein Vergabeverfahren 7800 Euro, wusste Beate Seifarth von der IHK Ostthüringen.

Die Gefahr, dass Generalunternehmer weiter kleine Handwerksfirmen ausnehmen, sieht Dieter Dunse von einem Langenwetzendorfer Ingenieurbüro nicht gebannt. Statt einer Bausumme ab 50 000 Euro heißt es im Entwurf "Auftragswert". Der liegt für Handwerker sehr oft viel niedriger.

Quelle: Sylvia Eigenrauch / 02.09.10 / OTZ

 
 

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