Verfassungsschutzgesetz: SPD-Fraktion sieht noch Klärungsbedarf in wichtigen

Veröffentlicht am 04.12.2013 in Landtag

Besondere Verantwortung Thüringens bei der Neuausrichtung der Sicherheitsarchitektur

Zum Stand der Diskussion um ein neues Verfassungsschutzgesetz für Thüringen erklären die SPD-Abgeordneten in den Untersuchungsausschüssen 5/1 und 5/2 des Thüringer Landtags, Dorothea Marx und Birgit Pelke:

Nach den bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen unserer Untersuchungsausschüsse steht Thüringen in einer besonderen Verantwortung bei der Neuausrichtung der Sicherheitsarchitektur. Der jetzt von Innenminister Jörg Geibert (CDU) ins Kabinett eingebrachte Reformentwurf bringt einige wichtige Verbesserungen. So werden etwa die Rechte und die Ausstattung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) gestärkt und die Grenzen für den Einsatz und die Bezahlung von V-Leuten enger gezogen.

Es besteht jedoch noch Klärungsbedarf in wichtigen Grundsatzfragen. Die SPD-Landtagsfraktion sieht eine Eingrenzung der Arbeit des Verfassungsschutzes auf die Ausforschung gewaltbereiter Strukturen als erforderlich an, um in rechtsstaatlich gebotener Weise die Arbeit des Verfassungsschutzes und den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zu begrenzen.

Anders als es von Minister Geibert befürwortet wird, sieht die SPD-Fraktion keinen Grund und keine Veranlassung, den Aufgabenkreis des Verfassungsschutzes in Bildungs- und Präventionsarbeit in der Zivilgesellschaft auszuweiten. Das im Thüringer Sozialministerium angesiedelte Landesprogramm für Demokratie, Weltoffenheit und Toleranz hat sich bewährt und ist das allseits anerkannte Instrument, wenn es um darum geht, gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und verfassungswidrige Ungleichwertigkeits-Ideologien vorzugehen. Hierin ist sich die SPD-Fraktion mit den Thüringer Bündnissen, Initiativen und Netzwerken gegen Rechts einig.

Die SPD-Fraktion strebt eine strikte Begrenzung des Einsatzes des Verfassungsschutzes auf genau definierte Kernaufgaben an und wird die weiteren Erkenntnisse der Untersuchungsausschüsse sowie die Öffentlichkeit und die Zivilgesellschaft in den Diskussionsprozess um die Neuaufstellung des Verfassungsschutzes einbeziehen.

 
 

Homepage Dorothea Marx

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