Verfassungsgerichtshofurteil schafft Transparenz und stärkt somit Wählerinnen und Wähler

Veröffentlicht am 02.07.2009 in Landtag

Die gesetzlich geregelte Überprüfung von demokratisch legitimierten Volksvertretern auf Spitzeltätigkeit in der DDR gegen ihre Mitbürger ist verfassungsgemäss.
Das gab der Thüringer Verfassungsgerichtshof in einer Presse-Information vom 1.Juli 2009 bekannt. ThürVerfGH 38/06

Zum Urteilsverfassungsgerichtshof zur Stasi-Überprüfung äußert sich Jochen Staschewski, Landesgeschäftsführer der SPD Thüringen:

Als hilfreiche und notwendige Klarstellung bezeichnet Jochen Staschewski das Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Stasi-Überprüfung von Abgeordneten. Es stelle sicher, dass die Stasiüberprüfung zulässig ist und sich damit ehemalige IM´s nicht von ihrer Vergangenheit lossagen können. Eine inoffizielle Mitarbeit beim ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit kann damit auch als solche benannt werden.

Wichtig sei, dass die Fälle öffentlich würden - für die Bürger und ihre Wahlentscheidung.
Die Linke habe allen Grund, sich mit der Vergangenheit ihrer zwei Fraktionsmitglieder auseinander zu setzen, auch wenn im Urteil des Landesverfassungsgerichts im Gegensatz zum Stasiunterlagengesetz die Polizeiabteilung K1 nicht mit der
DDR-Staatssicherheit gleichgesetzt wird.

 
 

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