Verfassungsgericht stärkt Fragerecht der Abgeordneten

Veröffentlicht am 19.12.2008 in Freiheit & Sicherheit

Als eine weitere "schwere Klatsche" für die Landesregierung im Reigen ihrer juristischen Niederlagen wertet Heiko Gentzel seinen heutigen Sieg vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof.

Die neun Verfassungsrichter gaben dem SPD-Abgeordneten Recht, dass die Landesregierung das parlamentarische Fragerecht verletzt hat, indem sie seine drei parlamentarischen Anfragen zu den Auswirkungen der Polizeireform OPTOPOL nicht beantwortet hatte.

"Der Verfassungsgerichtshof hat in erstaunlicher Deutlichkeit klargemacht, wie wichtig das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten ist und wie gering dementsprechend die Möglichkeiten der Landesregierung sind, Antworten zu verweigern. Jetzt herrscht endlich Klarheit. Das ist mein Beitrag zum kommenden Jahr der Demokratie.", sagt Heiko Gentzel

Bei aller Freude über den Erfolg vorm Verfassungsgericht ist Gentzel aber auch frustriert: "Ich bin enttäuscht von der Landtagspräsidentin. Frau Schipanski hat sich nicht für die Fragerechte der Abgeordneten eingesetzt, hat in meinem Verfahren keine Stellungnahme abgegeben und ist auch gleich gar nicht beim Verfassungsgericht erschienen. Von dieser Landtagspräsidentin erwarte ich daher gar nichts mehr."

 
 

Homepage Heiko Gentzel

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