Veranstaltung zum Vergabe- und Mittelstandfördergesetz in Weida gut besucht

Veröffentlicht am 27.10.2010 in Arbeit & Wirtschaft

Die Abgeordneten des Thüringer Landtags Wolfgang Lemb (SPD) und Astrid Rothe-Beinlich (Grüne) in Diskussion mit Unternehmern

Der Einladung nach Weida zur Vorstellung mit anschließender Diskussion des neuen Thüringer Vergabe- und Mittelstandsförderungsgesetz folgten am vergangenen Dienstag 21 Architekten, Ingenieure und Vertreter/innen der Kommunalpolitik.

Als fachkundige Vertreter/innen aus der Politik waren der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD Landtagsfraktion, Wolfgang Lemb, und die Vize-Präsidentin des Thüringer Landtages, Astrid Rothe-Beinlich (Grüne) anwesend.

Das Thüringer Vergabe- und Mittelstandsförderungsgesetz stärkt die Interessen der heimischen mittelständisch geprägten Wirtschaft und will einen Wettbewerb unter fairen und chancengerechten Bedingungen sichern.

Dies ist besonders vor dem Hintergrund der vollständigen Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Mai 2011 wichtig. Dann werden die Arbeitnehmer aus Ost- und Mitteleuropa freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland erhalten.

Deshalb enthält der Gesetzentwurf eine Tariftreueregelung, die ein Ansteigen des Niedriglohnsektors und der illegalen Beschäftigung in der Thüringer Wirtschaft verhindertn soll. So müssen die Bewerber um einen öffentlichen Auftrag in ihren Angeboten erklären, dass sie die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und gegebenenfalls die Zahlung anderer gesetzlicher Mindestentgelte sowie die Entgeltgleichheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einhalten.
Ungewöhnliche niedrige Angebote müssen auf die Einhaltung dieser Bedingungen von den Vergabestellen überprüft werden. Angebote von Unternehmen, die keine oder falsche Erklärungen abgeben, werden von der Wertung und dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Weitere Vergabekriterien werden grundlegende Sozialstandards wie die Kernarbeitsnormen der Vereinten Nationen (Beispielsweise das Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung etc.), die eine Rolle spielen können, wenn Waren aus bestimmten Staaten aus Afrika, Lateinamerika oder Asien bezogen werden.

Zudem sollen eine umweltverträgliche und ressourcenschonende Beschaffung stärker als bisher Einzug in die Vergabepraxis halten.

Die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen und Maßnahmen der Unternehmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern können bei der Zuschlagserteilung positiv berücksichtigt werden.

Am Ende wird der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Anforderungen wirtschaftlichste Angebot erteilt. Klargestellt wird, dass der niedrigste Angebotspreis allein nicht entscheidend ist. Zudem werden den öffentlichen Auftraggebern zahlreiche Kontrollbefugnisse und Sanktionsmöglichkeiten eingeräumt, die die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis unterstützen sollen. Neben einem Kündigungsrecht, das der öffentliche Auftraggeber bei einem schuldhaften Verstoß des ausführenden Unternehmens gegen die Pflicht zur Beachtung der Vergabekriterien „Kernarbeitsnormen der Vereinten Nationen“ und „Tariftreue und angemessene Bezahlung“ hat, kann er das zuwiderhandelnde Unternehmen für die Dauer von bis zu drei Jahren von einer öffentlichen Auftragsvergabe ausschließen.

Die Anwesenden nutzen die anschließende Gelegenheit für ausgiebige und intensive Nachfragen. Wie sei werde künftig die Geringfügigkeit gehandhabt und greift das Gesetz auch bei Ausschreibungen für freiberuflichen Architekten?

Am Ende konnten beide Abgeordnete mehrere Anregungen und Verbesserungsvorschläge mit nach Erfurt nehmen, wo der Gesetzentwurf in den nächsten Wochen in gleich fünf Ausschüssen beraten wird bevor er wieder auf der Tagesordnung des Plenums erscheinen wird.


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