Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ beschließt Abschlussbericht

Veröffentlicht am 16.07.2014 in Landtag

Der Untersuchungsausschuss 5/1 „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ hat heute einstimmig seinen Abschlussbericht beschlossen.

Es besteht jetzt noch bis zum 15. August 2014 die Möglichkeit zur Abgabe von Sondervoten einzelner Mitglieder. Diese werden voraussichtlich hauptsächlich Ausführungen zu unterschiedlichen politischen Schlussfolgerungen für die künftige Arbeit der Sicherheitsbehörden beinhalten.

Der Ausschuss ist sich in der Bewertung des Umgangs Thüringer Behörden mit dem NSU in hohem Maße einig gewesen und hat damit seine intensive Aufklärungsarbeit der letzten zweieinhalb Jahre erfolgreich abgeschlossen.

Eine detaillierte Vorstellung des Berichts wird nach Eingang der Sondervoten und Drucklegung des Berichts erfolgen.

 
 

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