Umsetzung des Parteitagsbeschlusses zur Trennung von Amt und Mandat

Veröffentlicht am 18.03.2015 in Parteileben

Der Kreisvorstand der SPD Erfurt beschloss am gestrigen Dienstag, 17.03.2015, eine Aufforderung zur Trennung von Amt und Mandat. Einen solchen Beschluss hat der Landesparteitag der SPD Thüringen bereits am 25. Oktober 2014 auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) nach intensiver Diskussion und Abwägen der Vor- und Nachteile gefasst:

"Der SPD-Landesverband Thüringen fordert künftige SPD-Ministerinnen und -Minister der Landesregierung, sofern sie ein Landtagsmandat inne haben, auf, mit Ernennung zum Regierungsamt das Landtagsmandat niederzulegen, um damit Nachrückern von der Landesliste den Einzug in den Landtag zu ermöglichen."

Der Kreisvorstand der SPD Erfurt weist darauf hin, dass Entscheidungen des obersten Beschlussorgans unserer Partei Leitlinie und Handlungsorientierung für alle in der SPD darstellen. Beschlüsse des Landesparteitages gehören entsprechend umgesetzt.

Regierungsmitglieder könnten wegen ihrer vielfältigen Aufgaben nur zu einem geringen Teil für die Fraktionsarbeit und die Arbeit den Ausschüssen des Landtags zur Verfügung stehen. Personallücken kann sich eine von 19 auf zwölf Abgeordnete geschrumpfte Fraktion aber nicht leisten. Und da kommen die "qualifizierten Nachrücker" gerade recht.

Dem Wählerwillen werde man dadurch gerecht, da mit Ausnahme von Matthias Hey kein MdL über ein Direktmandat in den Landtag eingezogen ist.

 
 

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