Thüringer Vergabegesetz muss im April in Kraft treten

Veröffentlicht am 18.01.2011 in Arbeit & Wirtschaft

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SPD-Politiker Lemb weist Kritik des Wirtschaftsverbands Thüringen zurück

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Lemb, drängt mit Blick auf die morgige öffentliche Anhörung zum Vergabe- und Mittelstandsfördergesetzes im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit des Thüringer Landtags auf eine schnelle Verabschiedung:
„Wir brauchen das Vergabegesetz zum Schutz unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unbedingt vor dem Mai 2011, da im April die letzten Übergangsregelungen für die 2004 der EU beigetretenen Mitgliedsstaaten auslaufen. Damit gilt dann nahezu in der gesamten Europäischen Union die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ich appelliere hier vor allem auch an die CDU, die parlamentarischen Verfahren und Beratungen so zu terminieren, dass wir eine rechtzeitige Verabschiedung des Gesetzes sicherstellen können.“
Anlässlich der am Samstag geäußerten Kritik des Hauptgeschäftsführers des Verbands der Wirtschaft Thüringens, Stephan Fauth, erklärt Lemb: „Wirtschafts- und Mittelstandsförderung und ein modernes Vergabegesetz sind kein Widerspruch, sondern zwei Seiten einer Medaille.“ Das Gesetz sei daher keineswegs als „überflüssig“, sondern vielmehr als ein maßgeblicher Baustein hin zu mehr Lohngerechtigkeit und zu weniger Tarifdumping zu bezeichnen. Thüringen sei besonders gut durch die Krise gekommen und könne gute Wachstumszahlen verzeichnen. „Dennoch kommt der Aufschwung bei den Menschen nicht an, da die Löhne in Thüringen trotz der Erfolge noch immer zu den niedrigsten in der Bundesrepublik gehören“, so der Abgeordnete. Die Politik sei in dieser Situation besonders gefordert, für faire Löhne und Arbeitsbedingungen zumindest bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu sorgen.

Hintergrund: Als eine der wichtigsten Grundfreiheiten garantiert die Europäische Union den Arbeitnehmern die Freizügigkeit in allen Mitgliedsstaaten. Jeder EU-Bürger hat damit das Recht, in ein anderes EU-Land zu ziehen und dort eine Beschäftigung aufzunehmen. Dabei gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung mit den dortigen Arbeitnehmern. Zum 30. April 2011 laufen hierzulande die letzten Übergangsregelungen für die 2004 der EU beigetretenen Mitgliedsstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn) aus. Damit gilt nahezu in der gesamten Europäischen Union die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Nur für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien bleibt der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt vorerst noch bis 31. Dezember 2011 beschränkt.

 
 

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