Thüringer Vergabe- und Mittelstandsfördergesetz - Lemb begrüßt Kabinettsentscheidung

Veröffentlicht am 22.09.2010 in Arbeit & Wirtschaft

Als „Schlüssel zu mehr Lohngerechtigkeit und gegen Tarifdumping“ in Thüringen bezeichnete der Wirtschaftspolitische Sprecher der SPD – Landtagsfraktion, Wolfgang Lemb, den heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu einem Vergabe- und Mittelstandsfördergesetz in Thüringen.

„Ziel des neuen Vergabegesetzes ist es, ein zeitgemäßes und nachhaltiges Vergabegesetz für Thüringen zu schaffen, das die Interessen der Arbeitnehmer und deren sozialen und ökologischen Interessen, sowie die Belange der Wirtschaft, insbesondere des Thüringer Mittelstandes in einem ausgewogenen Verhältnis miteinander verbindet“, so Lemb.

So biete das Gesetz den „tariftreuen“ Unternehmen und den dort beschäftigten Mitarbeitern künftig die Sicherheit, bei öffentlichen Aufträgen nicht benachteiligt zu werden.

Im Bereich des Beschaffungswesens stelle die öffentliche Hand im Vergleich zu den privaten Auftraggebern aufgrund des enormen Auftragsvolumens den größten Nachfragesektor dar, der es ihr ermöglicht, eine wirtschaftspolitische, sozialpolitische und innovative Vorbildfunktion verantwortungsvoll wahrzunehmen, so Lemb.

„Das Gesetz trägt der Verantwortung der öffentlichen Auftraggeber dergestalt Rechnung, dass bei öffentlichen Auftragsvergaben ein fairer Wettbewerb gewährleistet wird und dabei soziale Standards eingehalten werden“, so der Abgeordnete.

Aber auch die Rechtssicherheit für die Vergabestellen solle gestärkt und dadurch schnellere Entscheidungen ermöglicht werden.

„Mit den Regelungen zur Mittelstandsförderung unterstreicht das Thüringer Vergabe- und Mittelstandsförderungsgesetz die besondere Bedeutung des Mittelstandes für die heimische Wirtschaft und stärkt dessen Stellenwert“, so Lemb. Zudem definiere das Gesetz, wie im Vergabeverfahren die Anforderungen an die Vergabe öffentlicher Aufträge zu handhaben sind.

„Wichtig ist, dass durch die bei der Vergabeentscheidung einheitlich
anzulegende Berücksichtigung der sozialen Kriterien das Gesetz Wettbewerbsverzerrungen entgegen wirkt, betont Lemb.
Der Beratung im parlamentarischen Verfahren sieht Lemb in aller Ruhe entgegen.

„Natürlich werden wir in der parlamentarischen Diskussion die Hinweise der Kammern, Verbände und der Gewerkschaften noch einmal einer entsprechenden Würdigung unterziehen“, so der Abgeordnete. Lemb rechnet aus heutiger Sicht aber nicht mehr mit signifikanten Änderungen des heute beschlossenen Gesetzentwurfs.

 
 

Homepage Wolfgang Lemb

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