Thüringer Bibliotheksgesetz

Veröffentlicht am 27.05.2008 in Bildung & Kultur

Erneut hat Hans-Jürgen Döring, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, den Bibliotheksgesetzentwurf der CDU kritisiert.

Wie aktuelle Einschätzungen des Thüringer Bibliotheksverbandes bestätigten, bleibe der Entwurf weit hinter den Forderungen der Fachleute und Verantwortlichen zurück.
„Dieser Gesetzesvorschlag kann nur ein erster Schritt sein“, sagt der kulturpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. „Eine konkrete Landesförderung ist notwendig, um die verbliebenen Bibliotheken langfristig zu sichern“, fordert er und verweist auf das von den Oppositionsfraktionen im November 2007 in den Landtag eingebrachte Thüringer Bibliotheksgesetz. SPD und Die Linke hatten damit eine Gesetzesinitiative des Thüringer Bibliotheksverbandes aufgegriffen.

Zu einer wirklichen Unterstützung der Bibliotheken gehöre eine konkrete Landesförderung für die einzelnen Büchereien. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU würden hingegen Missstände und Mangel zementiert.

Der SPD-Kulturpolitiker verweist auf die Faktenlage. Die Landesförderung sei in den Jahren von 2002 bis 2007 von 728 000 auf jetzt nur noch 350 000 Euro fast halbiert worden. Auch die nun vom Land vorgesehene Finanzierung der Bibliotheken über den kommunalen Finanzausgleich sei unsicher. Insgesamt sei die Zahl der Bibliotheken im Freistaat seit 1989 halbiert worden – gerade noch 80 würden hauptamtlich betreut.

Ziel sei unter anderem, eine grundlegende Mitfinanzierung des Landes zu sichern – ohne die Kommunen aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Zudem soll das neue Bibliotheksgesetz dazu beitragen, Qualitätsstandards für die Weiterentwicklung der Büchereien festzuschreiben. Außerdem gehe es um eine verstärkte Zusammenarbeit von Schulen und Bibliotheken.

 
 

Homepage Hans-Jürgen Döring

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